Erntehelfer | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

"Alarmierende Auswirkungen": FDP fordert Änderungen bei Mindestlohn-Gesetzgebung

Stand: 26.03.15 17:39 Uhr

Die FDP fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für Verbesserungen bei der Mindestlohn-Regelung einzusetzen. Die Rückmeldungen von Branchen und Verbänden bestätige, dass der von der schwarz-roten Koalition in Berlin beschlossenen Mindestlohn sich für Teile der Branchen und Verbände sich alarmierend und schädlich erweise - so, wie es die FDP vorausgesagt habe.


Eine Szene, die laut FDP ein Problem der Mindestlohn-Regelung illustriert: Zufriedene Gäste, die länger als bis zu den offiziellen Schließzeiten bleiben. Für Gaststättenbetreiber ein Problem. Denn die oft als Bedienungen eingesetzten 450 Euro-Kräfte mit 8 Euro 50 Mindestlohn dürfen im Schnitt ihre 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag nicht überschreiten. Überstunden sind illegal – und werden mit Bußgeldern bestraft. Jetzt also müsste eine weitere Person her.

Ein Problem, das es so auch unter anderem auch in der Landwirtschaft, bei Ernten, Verbänden oder Vereinen gäbe. Eine wirklichkeitsfremde, eine Kosten steigernde, eine existenz- und Arbeitsplatz gefährdende Regelung, findet die FDP.

Der Fraktionsvorsitzende Hans Ulrich Rülke zählt in der Folge jene auf, die sich kritisch geäußert haben. Darunter DeHoGa vom Hotel - und Gaststättengewerbe, Handelsverbände, der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag. Vereine und Ehremamtliche orgnisationen. Schausteller. Marktkaufleute. der Baden-Württembergische Handwerkertag, das Fleischerhandwerk.  Dazu noch die Bauern- und Landwirtschaftsverbände mit  Gemüse-, Obst- und Weinbau.

Eine Hauptstoßrichtung der kritischen Rückmeldungen aus den verschiedenen Branchen: die aufwändige, bußgeldbewährte, und näher nicht präzisierte Dokumentationspflicht, die für alle bis zum 7. des Folgemonats anfällt. Bei der Praxis der oontrolle durch bewaffnete Zollbeamte, die in die dann in die Unternehmen kämen, könne man den Eindruck gewinnen, dass hier nicht Betriebe, sondern organisierte Kriminialität kontrolliert werden solle. Zumal bis zu 500 000 Euro bei den Bußgeldern drohten. 

Ein ganz besonderes Problem seien die Vorschriften für Menschen, die im Ehrenamt, bei Vereinen oder als Aushilfe in ihrer Freizeit tätig sind. Hier hätte man das Arbeitszeitgesetz besser gestalten müssen. Beispielsweise in der Orientierung an der EU-Arbeitszeitrichtlinie: maximal 48 Stunden ist die Arbeit erlaubt. Es geht nicht um Mehrarbeit, sondern wir brauchen mehr Flexibilität.

Die Landesregierung habe auf eine FDP-Anfrage, Einfluss auf die Bundesregierung für Änderungen auszuüben, verlegen reagiert. Zwar sei das Unbehagen gegenüber der Regelungen insgesamt zu spüren. Letztlich aber habe man sich hinter der Zuständigkeit des Bundes geflüchtet.

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