Der Streik sei nicht durch die Koalitionsfreiheit der Vereinigung Cockpit gedeckt. Außer um Entgeltfragen und die Übergangsversorgung für Piloten gehe es faktisch darum, die Unternehmensentscheidung der Lufthansa zum Einsatz ihrer Flugzeugflotte in Frage zu stellen. Die Entscheidung darüber, mit welchen Maschinen und mit welchen Fluggesellschaften welche Standorte in Deutschland und europaweit bedient werden, sei keine Entscheidung, die in Tarifverträgen geregelt werden könne. Alles, was nicht in Tarifverträgen geregelt werden könne, dürfe und könne auch nicht erstreikt werden. Das sprenge die verfassungsmäßigen Grenzen der Tarifautonomie.
Die Akzeptanz der Tarifautonomie und der Koalitionsfreiheit sei darauf angewiesen, dass die Grenzen des Streikrechts eingehalten würden. Dies sei beim Streik der Vereinigung Cockpit nicht mehr der Fall. Ein solcher Streik sei rechtswidrig und nicht von der Tarifautonomie gedeckt.
Das Verhalten der Piloten gegenüber dem Unternehmen, den anderen Mitarbeitern und den Kunden in einem schwierigen Marktumfeld lasse am Verantwortungsbewusstsein der Piloten grundsätzlich zweifeln.
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