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Deutschland:

Arbeitgeberpräsident Kramer: Streik von Vereinigung Cockpit rechtswidrig

Stand: 25.03.15 11:46 Uhr

Der Streik der Vereinigung Cockpit bei der Deutschen Lufthansa um eine Übergangsregelung für Frühverrentungen für Piloten sei völlig unverhältnismäßig, so Kramer. Er forderte die Vereinigung Cockpit auf, diesen Arbeitskampf zu beenden und an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Der Arbeitskampf belaste die Lufthansa, den gesamten Flugbetrieb in Deutschland und aufgrund der Folgewirkung für alle Unternehmen die gesamte deutsche Wirtschaft mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Eine solche Belastung, um Privilegien für wenige Spitzenverdiener eines Unternehmens zu erstreiten, sei völlig inakzeptabel.

Der Streik sei nicht durch die Koalitionsfreiheit der Vereinigung Cockpit gedeckt. Außer um Entgeltfragen und die Übergangsversorgung für Piloten gehe es faktisch darum, die Unternehmensentscheidung der Lufthansa zum Einsatz ihrer Flugzeugflotte in Frage zu stellen. Die Entscheidung darüber, mit welchen Maschinen und mit welchen Fluggesellschaften welche Standorte in Deutschland und europaweit bedient werden, sei keine Entscheidung, die in Tarifverträgen geregelt werden könne. Alles, was nicht in Tarifverträgen geregelt werden könne, dürfe und könne auch nicht erstreikt werden. Das sprenge die verfassungsmäßigen Grenzen der Tarifautonomie.

Die Akzeptanz der Tarifautonomie und der Koalitionsfreiheit sei darauf angewiesen, dass die Grenzen des Streikrechts eingehalten würden. Dies sei beim Streik der Vereinigung Cockpit nicht mehr der Fall. Ein solcher Streik sei rechtswidrig und nicht von der Tarifautonomie gedeckt.

Das Verhalten der Piloten gegenüber dem Unternehmen, den anderen Mitarbeitern und den Kunden in einem schwierigen Marktumfeld lasse am Verantwortungsbewusstsein der Piloten grundsätzlich zweifeln.

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