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Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber- Broschüre "Erfolgreich Arbeiten" erscheint zum 4. Mal

Stand: 25.03.15 11:08 Uhr

Von A wie Arbeitsbedingungen bis Z wie Zurechnungszeit informiert die vierte Auflage des Ratgebers "Erfolgreich arbeiten" über Wissenswertes rund ums Arbeitsleben. Auch Adressen von Ansprechpartnern sind im aktualisierten Ratgeber zu finden.

Die Arbeitswelt verändert sich. Technische Entwicklungen eröffnen neue Wege. Unternehmen haben ihre Absatzmärkte zunehmend nicht nur im Inland oder in Nachbarstaaten, sondern überall in der Welt. Sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten.

Da hilft der Ratgeber "Erfolgreich arbeiten – Wissenswertes rund ums Arbeitsleben" des Bundespresseamtes. Von den ersten beruflichen Schritten bis zur Zeit nach dem Arbeitsleben gibt er in sieben Kapiteln einen Überblick zu verschiedenen Stationen:

· Einstieg ins Berufsleben,

· Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber,

· Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

· Mittelstandsförderung und Existenzgründung,

· Länger arbeiten,

· Im Alter gut leben und

· Gesundheit.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Broschüre richtet sich sowohl an Berufseinsteigerinnen und Einsteiger, erfahrene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber.

Der Ratgeber informiert Absolventen über Strategien, wie man einen guten Job findet. Erläutert wird, welche Unterstützung Bürgerinnen und Bürger erhalten, wenn sie arbeitslos werden.

Nicht zuletzt geht es darum, möglichst gesund zu bleiben und immer wieder dazu zu lernen.

Unternehmerinnen und Unternehmer finden wertvolle Hinweise auf Förderprogramme für den Mittelstand. Gerade im Bereich der Start-ups, also junger Unternehmen im Digitalbereich, sind hier Ansprechpartner und Adressen zu finden. Wer sich selbständig machen will, kann sich über Gründungsfinanzierungen informieren.

Mindestlohn, Mütterrente, Familienpflegezeit

Am 1. Juli 2014 traten die abschlagsfreie Rente ab 63 und die Mütterrente in Kraft. Dazu lässt sich alles Wesentliche nachlesen. Das gilt auch für den seit 1. Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Wie sich Familienpflegezeit und Pflegezeit miteinander kombinieren lassen, wird ebenfalls erklärt.

Viele Adressen und Telefonnummern

Wo beantrage ich was? Und wer ist überhaupt zuständig? Zur Beantwortung dieser Fragen werden Internetadressen, Ansprechpartner und Info-Telefone aufgelistet. Grafiken sorgen dafür, dass auch Themen wie der allmähliche Anstieg des Renteneintrittsalters oder das Lebenseinkommen nach Ausbildungsabschluss schnell erfasst werden können.

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