8,50 Euro Mindestlohn | Bildquelle: pixelio.de - Andreas Hermsdorf Foto: pixelio.de - Andreas Hermsdorf

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Bundessteuerberaterkammer fordert Rechtssicherheit in Sachen Mindestlohn

Stand: 24.03.15 15:45 Uhr

Viele Regelungen zum Mindestlohn sind unklar oder auslegungsbedürftig. Hiervon sind Steuerberater betroffen, da sie im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung erste Ansprechpartner für ihre Mandanten sind. Die Tatsache, dass das Mindestlohngesetz Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsbuchführung und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge hat, diese Auswirkungen durch das Mindestlohngesetz aber nicht geregelt werden, führt derzeit zu großer Rechtsunsicherheit. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf.

Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Horst Vinken erklärte, dass in der Praxis der Mindestlohn zu großen Problemen geführt habe. Die Steuerberater seien für circa 25 % der Lohnabrechnungen aller Beschäftigten zuständig. Sollten diese Abrechnungen rechtssicher erfolgen, brauche es dringend verlässliche Grundlagen im Bereich Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, verabschiedete die Bundeskammerversammlung am 17. März 2015 eine Resolution in Düsseldorf.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit fast 94.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

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