Das DRK begrüßt die Einführung einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung, die längst überfällig war. Dem steht jedoch die Einführung weiterer Einreise- und Aufenthaltsverbote entgegen, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund nachhaltiger Integration verhindern und somit aushöhlen kann. Darüber hinaus führt die vorgesehene Altersgrenze von 21 Jahren bei der Bleiberechtsregelung für junge Menschen dazu, dass gerade unbegleitete minderjährige Flüchtlinge häufig nicht von der Regelung erfasst werden. So kann z.B. ein Jugendlicher, der mit 17 Jahren nach Deutschland einreist, es vor seinem 21. Geburtstag nicht schaffen, die Mindestaufenthaltsdauer von 4 Jahren zu erfüllen. Gerade diese jungen Menschen bräuchten aber eine sichere aufenthaltsrechtlich Perspektive besonders nötig, so von Schenck. Deshalb sollte diese Frist für die Antragstellung von gut integrierten Jugendlichen auf 27 Jahre erhöht werden.
Das DRK fordert außerdem die Abschaffung des Sprachnachweises für nachziehende Ehegatten und die Öffnung von Integrationskursen für Asylsuchende. Der Nachweis von Deutschkenntnissen bei Ehegattennachzug sei auch nach EU-Recht nicht haltbar, so von Schenck. Asylsuchende bräuchten möglichst früh Zugang zu Integrationskursen, um eine Chance zu bekommen, sich hier in die Gesellschaft einzubringen.
Bedeckt 10 / 11° C Luftfeuchte: 62% |
Leichter Regen 7 / 8° C Luftfeuchte: 72% |
Bedeckt 6 / 10° C Luftfeuchte: 62% |