Der oder die Täter müssten schnellstmöglich gefasst werden, damit Hunde wieder sorglos spazieren geführt werden könnten, betont Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. Darüber hinaus würden die vergifteten Köder auch eine Gefahr für Kinder und frei lebende Tiere dar. Hundehalter sollten bei Spaziergängen jetzt besonders aufmerksam sein und im Falle eines Verdachts auf Verzehr von präparierten Ködern umgehend einen Tierarzt aufsuchen.
Tierquälerei ist eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
PETAs Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen: Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, einer gelblichen Verfärbung der Schleimhäute, blassem Zahnfleisch, großen Pupillen, Atembeschwerden, Krämpfen oder motorischen Störungen muss sofort gehandelt und der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell. Der Hund sollte beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.
Grundsätzlich fordert PETA die Einführung eines zentralen Meldesystems für Anschläge dieser Art. Durch eine Registrierung könnte die Bevölkerung frühzeitig über Köderwarnungen und Gefahrenschwerpunkte informiert werden, um Kinder und Tiere somit besser schützen zu können. Zugleich würde durch eine stringente Dokumentation der Fälle deutlich, wie häufig Hunde Opfer von Delikten werden.
Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.
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