Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden muss. Das geplante Präventionsgesetz bürdet die zusätzlichen Kosten allein den Sozialversicherungsträgern und damit den Beitragszahlern auf. Es ist nicht akzeptabel, dass statt des Bundes künftig die Krankenkassen mit jährlich rund 35 Millionen Euro die Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finanzieren sollen.
Insgesamt ist von den geplanten Maßnahmen kein großer Nutzen zu erwarten, da sie gefährdete Zielgruppen zu wenig erreichen und stattdessen vor allem denjenigen zugutekommen wird, die ohnehin auf ihre Gesundheit achten.
Die geplante Ausweitung des Einsatzbereichs von Betriebsärzten, zum Beispiel bei der Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen, wird es den Betrieben noch mehr erschweren, ausreichend Betriebsärzte für ihre originären Aufgaben im gesetzlich verpflichtenden Arbeitsschutz zu finden. In einigen ländlichen Regionen fehlen bereits heute Betriebsärzte. Diese Engpässe werden sich schon sehr bald deutlich verschärfen, da die Hälfte der Arbeitsmediziner 60 Jahre oder älter ist.
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