Moschee "Mesdschid Sahabe" | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

Moscheedurchsuchungen in Stuttgart-Botnang

Stand: 20.03.15 14:10 Uhr

Im Zuge eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind am Morgen die Räumlichkeiten des Vereins Islamisches Bildungs- und Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e.V. in Stuttgart-Botnang sowie sechs Wohnobjekte von Vereinsmitgliedern durchsucht worden. Dabei waren rund 70 Polizeibeamte des Landes im Einsatz, die von Mitarbeitern des Landesamts für Verfassungsschutz unterstützt wurden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte zuvor entsprechende Durchsuchungsanträge gebilligt.

Es bestehe der konkrete Verdacht, dass der Verein Verbotsgründe nach dem Vereinsgesetz erfülle, in dem er Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung religiöser Belange unterstütze und mit dem sogenannten Islamischen Staat eine Vereinigung außerhalb des Bundesgebiets unterstütze, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassten, begründete Innenminister Reinhold Gall das Vorgehen.

Bei dem Islamischen Bildungs- und Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e.V. handele es sich um eine von Salafisten dominierte Einrichtung, die in erster Linie von Islamisten des Westbalkans besucht werde. Der Verein könne als Treffpunkt von Islamisten aus ganz Baden-Württemberg bezeichnet werden. Seit dem Jahr 2013 seien sechs Personen aus dem Umfeld des Vereins in Richtung Syrien ausgereist, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Widerstand gegen das Assad-Regime in sonstiger Weise zu unterstützen. Ferner lägen zu drei dieser Personen Hinweise vor, dass sie inzwischen in Syrien verstorben seien. Bei weiteren Personen aus dem Umfeld des Vereins sei die Ausreise nach Syrien durch die Sicherheitsbehörden verhindert worden.

Die zahlreichen Ausreisen beziehungsweise Ausreiseversuche in Richtung Syrien aus dem Umfeld des Moscheevereins deuteten auf eine entsprechende Einflussnahme des Vereins auf seine Besucher hin, unterstrich der Minister. Man habe den Verein bereits seit längerer Zeit im Blick. Allerdings hätten sich die Verdachtsmomente mit Blick auf das Vereinsgesetz erst jüngst verdichtet.

Für die Durchsuchung habe man bewusst den Dienstag gewählt, um die Vorbereitung für das Freitagsgebet und damit das Freitagsgebet selbst nicht zu beeinträchtigen. Damit solle den nicht extremistischen Moscheevereinen im Land signalisiert werden, dass auf die religiösen Gefühle der muslimischen Gemeinde Rücksicht genommen werde.

Eine Aussage darüber, ob die Beweislage letztlich für ein Verbot des Vereins ausreiche, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Hierfür müssten zunächst das Ergebnis der Durchsuchung und die Auswertung der sichergestellten Beweismittel abgewartet werden. Zweck eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens sei es, zu klären, ob ausreichende Anhaltspunkte für ein Vereinsverbot vorlägen.

Mit den eingeleiteten Maßnahmen würde erneut die Entschlossenheit im Kampf gegen den gewaltbereiten Islamismus unter Beweis gestellt. Sie seien auch ein Beleg für die hervorragende Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei, die ihre jeweiligen Erkenntnisse zur Verfügung gestellt hätten, lobte der Innenminister.

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