Bade Herrenalb/ Tübingen:
"Mietmord-Fall": Vermieterin erwürgt/ 54jähriger muss 11 Jahre ins Gefängnis
Stand: 19.03.15 17:28 Uhr
Im sogenannten"Mietmord-Fall" vor dem Tübinger Landgericht ist jetzt ein Urteil gefallen. Der Angeklagte aus Bad Herrenalb im Kreis Calw muss wegen Mordes für 11 Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 54-Jährige seine 76-jährige Vermieterin bei einem Streit um Mietschulden erwürgt hat.
Aus Sicht der Richter sei die Tat nicht im Affekt passiert, da der Mann danach noch Geld aus der Handtasche der Frau genommen und die Wohnungstür abgeschlossen habe. Für diese Tat wäre eine Strafe von bis zu 15 Jahren möglich gewesen. Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, entschied das Gericht auf 11 Jahre.
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