Der Eckwertebeschluss ist die Grundlage für die weitere regierungsinterne Haushaltsaufstellung. Den Bundeshaushalt 2016 und den neuen Finanzplan bis 2019 soll das Bundeskabinett am 1. Juli 2015 beschließen.
Spielräume für Wachstum
Die Bundesregierung nutzt die in den letzten Jahren erarbeiteten Handlungsspielräume für mehr Wachstum und Investitionen in die Zukunft. Sie stellt von 2016 bis 2019 rund 20 Milliarden Euro für Investitionen, Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit und die Stärkung kommunaler Investitionstätigkeit bereit:
· Von 2016 bis 2018 stehen sieben Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen bereit: in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, die digitale Infrastruktur, eine höhere Energieeffizienz, den Klima- und Hochwasserschutz und die Städtebauförderung
· Von 2016 bis 2018 erhalten die Bundesministerien rund eine Milliarde Euro zur Gegenfinanzierung der Ausgaben für das Betreuungsgeldes. Diese sollen für zukunftsorientierte Ausgaben eingesetzt werden.
· Von 2016 bis 2019 fließen rund 8,3 Milliarden Euro in die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit.
· 2017 entlastet der Bund die Kommunen um weitere 1,5 Milliarden Euro, um ihnen Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen.
Nachtragshaushalt 2015 bringt zusätzliche Investitionen
Außerdem hat das Kabinett den Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 und den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Damit bringt die Bundesregierung zusätzliche Investitionen auf den Weg und unterstützt besonders finanzschwache Kommunen.
Zehn Milliarden für Zukunftsinvestitionen
Der Nachtragshaushalt 2015 regelt die Verteilung des zehn Milliarden-Euro-Pakets für Zukunftsinvestitionen, das die Bundesregierung im November 2014 angekündigt hat. Die Planungen konkreter Investitionsvorhaben für die Jahre 2016 bis 2018 können jetzt beginnen, etwa im Bereich der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Die Bundesregierung verteilt sieben Milliarden für Zukunftsinvestitionen auf die Ministerien. Weitere drei Milliarden Euro erhalten die Bundesministerien in Höhe ihrer bisherigen Anteile zur Gegenfinanzierung des Betreuungsgeldes. Sie sollen das Geld für zukunftsorientierte Ausgaben verwenden.
Unterstützung finanzschwacher Kommunen
Die Bundesregierung errichtet noch in diesem Jahr ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Der Fonds unterstützt die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018, damit diese mehr Geld etwa für die Instandhaltung, Sanierung und zum Umbau örtlicher Infrastruktur ausgeben können. Zusätzlich erhalten die Länder und Kommunen im Jahr 2015 vom Bund 500 Millionen Euro zum Ausgleich der Mehrbelastungen durch die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerben.
Auch der Entwurf des Nachtragshaushalts 2015 kommt ohne neue Schulden aus.
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