Ziel des Antrags ist es, dass der Rechtsrahmen für die Erprobung und Einführung von Techniken im Bereich des autonomen Fahrens angepasst wird. So steht beispielsweise die Klärung von Haftungs- und Versicherungsfragen aus. Das Genehmigungsverfahren bedarf transparenter Regelungen und es müssen technische Normen erarbeitet werden, die eine Sicherheit der Systeme vor Eingriffen von außen gewährleisten.
Man fordere den Bund auf, neben dem bayerischen Streckenabschnitt auf der Autobahn 9 weitere Versuchsstrecken für autonomes Fahren auszuweisen, betonten die beiden Minister. Damit könnten die unterschiedlichen technischen Systemansätze der Fahrzeughersteller und Zulieferer unterstützt werden. Schmid und Hermann setzen sich dafür ein, dass etwa auch auf der A 81 das autonome Fahren intensiver getestet wird.Sie seien davon überzeugt, dass der Standort Baden-Württemberg beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erprobung biete, stellten sie fest.
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