Die Frau war mit Klebeband an Händen und Beinen gefesselt worden. Zudem wurden Kopf und Mund verklebt. Untersuchungen zu Folge starb die Frau zwischen 0 Uhr 30 und 4 Uhr 30. Das Schicksal ihres Opfers - so die staatsanwaltschaft - sei den Beschuldigten gleichgültig gewesen, den Tod hätten diese billigend in Kauf genommen.
Im Ermittlungsverfahren hätten die Angeklagten das objektive Tatgeschehen eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als gemeinschaftlichen Mord, in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub mit Todesfolge. Den Angeklagten droht somit eine lebenslange Haftstrafe.
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