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Bundesregierung: 30-Hektar-Ziel zählt nach wie vor

Stand: 17.03.15 17:36 Uhr

Die Bundesregierung hält unverändert am 30-Hektar-Ziel aus der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und Biodiversitätsstrategie fest, wonach im Jahr 2020 täglich nur noch 30 Hektar neue Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden sollen. Um dies zu erreichen, erarbeite das Bundesumweltministerium derzeit einen "Aktionsplan Flächenschutz", heißt es in einer Antwort (18/4172) auf eine Kleine Anfrage (18/3974) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Er soll über die laufenden Aktivitäten hinaus Maßnahmen zu weiteren Reduzierung des Flächenverbrauchs enthalten. Die Bundesregierung betont, dass das Erreichen des 30-Hektar-Ziels vor allem in der städtebaulichen Praxis in erster Linie eine Aufgabe der Länder und Kommunen sei. Im „Aktionsplan Flächenschutz" würden erneut Vorschläge aus der fachpolitischen Debatte zur Diskussion gestellt, auf die sich Bund und Länder in der Vergangenheit nicht haben verständigen können.

In der Antwort heißt es weiter, dass der Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr im Vier-Jahres-Mittel von 2010 bis 2013 bei zirka 73 Hektar pro Tag gelegen habe. Gegenüber dem Ausgangswert im Vier-Jahres-Zeitraum von 1997 bis 2000 mit einem Flächenverbrauch von 130 Hektar pro Tag stelle dies bereits „eine spürbare Reduktion" dar. Allerdings ist aus Sicht der Bundesregierung keineswegs gesichert, dass sich der Trend in den kommenden Jahren automatisch bis auf 30 Hektar pro Tag fortsetzt. Modellrechnungen zufolge dürfte im Falle von unveränderten Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2015 die Flächenneuinanspruchnahme in einer Größenordnung von 64 Hektar pro Tag verharren.

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