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Berlin:

Linke fordert, dass Leistungen Existenzminimum sichern

Stand: 17.03.15 12:08 Uhr

Die Neue Richtervereinigung stellt fest, dass BAföG-Leistungen und die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ihre existenzsichernde Funktion nicht erfüllen. Selbst im Vergleich mit dem viel zu niedrigen Hartz-IV-Regelbedarf (SGB II) müsste die BAB um 58,5 Prozent, das BAföG um 57 Prozent erhöht werden. Darauf hat die Partei die Linke reagiert.

Außerdem stellt die Neue Richtervereinigung fest, dass die bisherigen Leistungen des BAföG und der BAB nicht in einem transparenten und methodisch nachvollziehbaren Verfahren bestimmt worden sind, und auch von daher nicht grundrechtskonform sind. Dazu erklärt die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping, dass es sofort möglich gemacht werden müsse, dass die betroffenen Auszubildenden und Studierenden ihren Anspruch zumindest auf das zurzeit geltende Existenzminimum sichern können. Das reiche aber nicht. Wie die Neue Richtervereinigung fordere auch DIE LINKE die grundsätzliche Reform der Ausbildungsförderung, die allen Auszubildenden und Studierende eine eigenständige und ausreichende Existenz- und Teilhabsicherung zugestehe. Die Linke schlage dafür das elternunabhängige, altersunbegrenzte und rückzahlungsfreie Studienhonorar vor. Das Rumdoktern der Bundesregierung am BAföG müsse ein Ende haben.
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