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Berlin:

Modernisierte Finanzaufsicht beschlossen

Stand: 16.03.15 14:07 Uhr

Das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen kann - nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Joachim Gauck - wie vorgesehen zum 1. Januar 2016 Kraft treten. Der Bundesrat erteilte am 6. März 2015 seine Zustimmung.

Das Gesetz verpflichtet Versicherungskonzerne - nach einer Übergangsfrist von bis zu 16 Jahren - zum Aufbau von mehr Eigenkapital als Vorsorge für Krisenzeiten. Zudem verpflichtet es zu einem verbesserten Risikomanagement. Im Gegenzug erhalten die Versicherungen mehr Flexibilität bei der Anlage von Kundengeldern. Bisher galten hier starre Vorgaben.

Hintergrund für die neuen Regeln ist die europäische Richtlinie "Solvabilität II" von 2009, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird.

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