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Baden-Württemberg:

Daniel Lede Abal begüßt neues Energiegesetz

Stand: 13.03.15 13:15 Uhr

Nach Ansicht von Dabiel Lede Abal schafft der Sanierungsfahrplan mehr Freiheit für Hauseigentümer beim neuen Erneuerbare-Wärme-Gesetz (eWärmeG).

Das eWärmeG werde bürgerfreundlicher und sozial ausgewogener. Das sei auch gut für die Region Neckaralb. Neben den Handwerkern profitierten Häuslesbesitzer von den erweiterten Möglichkeiten, die ihre Heizung austauschten, erklärte der Landtagsabgeordnete Daniel Lede Abal am Mittwoch nach der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag.

Am 1. Juli 2015 tritt das neue Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) im Land in Kraft. Das hat am Mittwoch der Landtag mit den Stimmen von Grünen und SPD beschlossen. Mit dem Gesetz werde der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich weiter vorangebracht, so Lede Abal. So sinke die Abhängigkeit von Öl und Gas, während der Klimaschutz gestärkt werde. Das ist auch angesichts der internationalen politischen Lage ein wichtiges Ziel, sagte der örtliche Landtagsabgeordnete Lede Abal.

Der Pflichtanteil von erneuerbaren Energien steigt von 10 auf 15 Prozent, dafür gibt es mehr Freiheit, die Vorgaben zu erfüllen. Solarthermie sei nicht mehr die Ankertechnologie. Verschiedene Optionen könnten kombiniert werden, so könne es auch ohne Solaranlage individuelle Lösungen geben, sagte Lede Abal. So zähle zum Beispiel auch das Dämmen der Kellerdecke oder ein energetischer Sanierungsfahrplan zu den möglichen Wegen. Das gilt auch für Nichtwohngebäude wie Bürobauten, die bisher nicht im eWärmeG enthalten waren.

Zu den neuen Erfüllungsoptionen zählt auch der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan, der mit 5 % angerechnet werden kann. Der Sanierungsfahrplan zeige den Eigentümern, wie und mit welchen Mitteln und Kosten ihr Gebäude energetisch saniert werden könne, erläuterte der Landtagsabgeordnete Lede Abal. Sowohl vom Land als auch vom Bund ist zudem eine finanzielle Förderung eines Sanierungsfahrplans vorgesehen.

Weitere Informationen zu den geförderten Energieberatungen und zum eWärmeG finden Hausbesitzer und Unternehmen unter www.energiesparcheck.de und www.bafa.de. Auskünfte erteilen auch die regionalen Energieagenturen im Land.

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