Das neue EWärmeG verlange künftig auf der einen Seite beim Austausch einer Heizungsanlage fünf Prozent zusätzlich an erneuerbarer Energie für Heizung und Warmwasser, also 15 statt bisher 10 Prozent. Außerdem würde sein Geltungsbereich auf Nichtwohngebäude wie Büros und Hotels ausgedehnt. Demgegenüber, so Untersteller, stehe aber ein breites Spektrum an Möglichkeiten, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Dämmung der Kellerdecke, die Nutzung von Bioöl oder Biogas, die Installation einer Solarthermieanlage oder auch Photovoltaik auf dem Dach – es gebe im novellierten EWärmeG unterschiedliche Technologien und viele Kombinationsmöglichkeiten, die für jeden Geldbeutel und jedes Gebäude eine Lösung aufzeigen würden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Damit sei das Gesetz sehr bürgernah, sozial ausgewogen und ökologisch. Mehr Spielraum im Gesetz führe zu mehr Klimaschutz in der Praxis.
Neu im Gesetz sei auch der so genannte Sanierungsfahrplan. Damit, so der Umweltminister, werde das Gebäude in seiner Gesamtheit betrachtet, er werde von Experten erstellt und sei als teilweise Erfüllung des Gesetzes anerkannt. Der Sanierungsfahrplan diene als Blaupause für ein umfassend saniertes und energieeffizientes Gebäude. Er hoffe, dass ein solcher Plan, einmal erstellt, im Laufe der Jahre auch Stück für Stück vom Hauseigentümer umgesetzt werde.
Mit der Novelle setze Baden-Württemberg erneut bundesweit ein Zeichen, sagte Umweltminister Untersteller. Denn das Land sei das einzige, das die Notwendigkeit des Einsatzes von erneuerbaren Energien und von Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand nicht nur erkannt habe, sondern auch den ordnungsrechtlichen Rahmen dafür setze. Man biete mit umfassenden Energieberatungsangeboten und attraktiven Förderprogrammen die nötige Unterstützung bei der Gebäudesanierung.
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