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Baden-Württemberg:

Landtag beschließt Bildungsgesetz,Minister Nils Schmid sieht den Standort dadurch gestärkt

Stand: 12.03.15 15:00 Uhr

Ab Juli 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch auf Bildungszeit: Der Landtag hat gestern das Bildungszeitgesetz beschlossen. Es ermöglicht Beschäftigten eine Freistellung für berufliche und politische Weiterbildungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt. Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

Mit unserem zeitgemäßen und ausgewogenen Bildungszeitgesetz setze die Bundesregierung einen wichtigen Baustein für die Weiterqualifizierung im Land, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. Damit werde dafür gesorgt, dass die Menschen dem Ziel des lebenslangen Lernens nachkommen könnten. Undes werde dazu beigetragen, dass unser Standort stark und attraktiv bleibe.

Der Minister betonte, dass die Anstrengungen der Arbeitgeber und der Bündnispartner im „Bündnis Bildungszeit für Baden-Württemberg" um die Weiterbildung der Beschäftigten in Baden-Württemberg groß und anerkennenswert seien. Die bestehenden Möglichkeiten würden mit dem Gesetz nun sinnvoll ergänzt. Denn ein Mehr an Weiterbildung sei nicht nur ein Gewinn für jeden Einzelnen, sondern für die gesamte Gesellschaft, insbesondere für die Unternehmen. Das Gesetz stehe für eine faire und gute Balance zwischen den Weiterbildungsinteressen der Beschäftigten und dem Interesse der Arbeitgeber an einem reibungslosen Ablauf, so der Minister.

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