Der Minister betonte, dass die Anstrengungen der Arbeitgeber und der Bündnispartner im „Bündnis Bildungszeit für Baden-Württemberg" um die Weiterbildung der Beschäftigten in Baden-Württemberg groß und anerkennenswert seien. Die bestehenden Möglichkeiten würden mit dem Gesetz nun sinnvoll ergänzt. Denn ein Mehr an Weiterbildung sei nicht nur ein Gewinn für jeden Einzelnen, sondern für die gesamte Gesellschaft, insbesondere für die Unternehmen. Das Gesetz stehe für eine faire und gute Balance zwischen den Weiterbildungsinteressen der Beschäftigten und dem Interesse der Arbeitgeber an einem reibungslosen Ablauf, so der Minister.
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