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Stuttgart:

Arbeitgeber Baden-Württemberg fordern Veto für Bildungsurlaubsgesetz

Stand: 11.03.15 16:00 Uhr

Die Arbeitgeber Baden-Württemberg haben den Landtag aufgefordert, dem Entwurf des geplanten Bildungsurlaubsgesetzes heute so nicht zuzustimmen.

Mit dem derzeitigen Entwurf des dafür verantwortlichen Wirtschaftsministeriums drohe die versprochene Anrechnung betriebsinterner Weiterbildung wirkungslos zu verpuffen, sagte Dr. Rainer Dulger, Präsident der Arbeitgeber Baden-Württemberg, am Mittwoch in Stuttgart anlässlich der zweiten Beratung des Landtages zu dem Entwurf. Die Landesregierung stehe bei den Arbeitgebern  im Wort, dass mit dieser Möglichkeit der Anrechnung eine Überlastung einzelner Betriebe verhindert und das Weiterbildungsengagement der Unternehmen unterstützt werden solle. Dafür benötige es jedoch kein wirkungsloses Placebo und keinen Taschenspielertrick, sondern eine belastbare gesetzliche Regelung.

Der Gesetzentwurf sieht derzeit zwar vor, dass in den Betrieben bereits stattfindende Weiterbildung, die den Zielen des Gesetzes entspricht, grundsätzlich auf den Bildungsurlaubsanspruch von maximal zehn Prozent der Beschäftigten angerechnet werden kann. Jetzt stelle sich aber heraus, dass ein Unternehmen, das beispielsweise aus eigener Initiative bereits 90 Prozent seiner Belegschaft betrieblich im Sinne des Gesetzes qualifiziert habe, trotzdem den verbleibenden 10 Prozent der Beschäftigten den Anspruch gewähren müsse, kritisierte Dulger.

Genauso kritisch sei der Fall, wenn gleich zu Jahresbeginn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs einen Bildungsurlaub beantragen, obwohl der Arbeitgeber bereits für das Frühjahr eine umfangreiche Weiterbildung nach dem Sinne des Gesetzes für zehn oder mehr Prozent seiner Mitarbeiter geplant hat. Auch hier scheine die zugesagte Anrechnungsmöglichkeit wirkungslos zu bleiben, sagte Dulger. Die Arbeitgeber Baden-Württemberg könnten nicht akzeptieren, dass aufgrund der konkreten Formulierung des Gesetzes betriebsinterne Weiterbildung, die dem Sinn des Gesetzes entspreche, nicht nur nicht angerechnet werden könne, sondern der Arbeitgeber geradezu aufgefordert werde, nichts zu tun, um die Ansprüche abzuwarten.
Bislang seien die Arbeitgeber davon ausgegangen, dass hier nur unsauber gearbeitet wurde. Doch nachdem wir seit Monaten ergebnislos auf diese Zusammenhänge hingewiesen werde, scheine sich dahinter eine Strategie zu verbergen. Jetzt zeige sich, dass das ganze Gerede vom wirtschaftsfreundlichen Bildungsurlaubsgesetz keinen Pfifferling wert gewesen sei und offensichtlich falsch gespielt werde. Das Ergebnis werde absurd sein sagte Dulger. Denn letztlich würden die Betriebe bestraft, die sich bereits massiv in der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter engagierten. Das Bildungsurlaubsgesetz würde damit der betriebsinternen Weiterbildung schweren Schaden zufügen, obwohl von Grün-Rot immer etwas anderes postuliert worden sei. Jetzt zeige sich eben doch, dass es ausschließlich um Klientelpolitik und nie um die Sache gegangen sei, sagte Dulger: Die Arbeitgeber fühlten sich  hintergangen.

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