Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte gegen den BUND Ende letzten Jahres eine einstweilige Verfügung in dieser Sache erwirkt. Zur Begründung hatte das Unternehmen angegeben, der BUND habe die Bayer-Produkte „Schädlingsfrei Calypso" und „Zierpflanzenspray Lizetan" ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. Der in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe eine gültige Zulassung und werde vom BVL als „bienenungefährlich" eingestuft. Auslöser des Streits war der vom BUND 2014 veröffentlichte Einkaufs-Check „Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten", mit welchem der BUND darauf aufmerksam machte, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten die Kunden sehr häufig unzureichend über die Gefahren verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten.
Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten mit als Auslöser des weltweit zu beobachtenden Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Bereits rund 20.000 Protestschreiben gegen diese Klage und den umstrittenen Wirkstoff Thiacloprid sind innerhalb eines Monats bei Bayer eingegangen.
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