Besonders freute sich Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND über die guten Regelungen zum Schutz vor der Agrogentechnik in den Schutzgebieten . In und dreitausend Meter rund um Naturschutzgebiete, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten und flächenhaften Naturdenkmalen gibt es in Zukunft ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen.
Nach Einschätzung beider Verbände hätten sich in den Gesetzentwurf auch Verschlechterungen im Vergleich zum Status quo eingeschlichen. Heimlich, still und leise würden die Kriterien für besonders geschützte Trockenmauern, Feldgehölze und Feldhecken verändert. Aberhunderte Biotope würden dadurch vermutlich ihres besonderen Schutzes beraubt. Das wäre eine Katastrophe, betont Andre Baumann. NABU und BUND fordern die Chancen des Naturschutzgesetzes konsequent zu nutzen, um möglichst viele Ziele der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg besser und schneller zu erreichen.
Die BUND-Landesvorsitzende setzt sich für eine bessere Beteiligung der Naturschutzverwaltung und mehr Verbindlichkeit und Aktualität bei der Landschaftsplanung ein. Die Naturschutzverwaltung sei bei der Landschaftsplanung auf Augenhöhe zu beteiligen und darf nicht an den Katzentisch gesetzt werden. Dies sei in den ersten Entwürfen des Naturschutzgesetzes vorgesehen gewesen Gerade in der Landschaftsplanung sei der Natur von den Kommunen in der Vergangenheit zu wenig Bedeutung beigemessen worden. Dies müsse sich ändern.
Die Brutbäume von Greifvögeln und Störchen sollten besser vor forstlichen und jagdlichen Störungen geschützt werden, wie es in den Naturschutzgesetzen in Ostdeutschland bereits vorbildlich geregelt sei, sagte NABU-Landesvorsitzender Baumann. Rotmilane und Co. würden ihre Horste über mehrere Jahre nutzen. Beim Schutz der Brutbäume könne Baden-Württemberg Entwicklungshilfe aus dem Osten gebrauchen.
Bedeckt 11 / 13° C Luftfeuchte: 58% |
Bedeckt 12 / 14° C Luftfeuchte: 56% |
Bedeckt 11 / 12° C Luftfeuchte: 65% |