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Baden-Württemberg:

Für gefährliche Laserprodukte: Europa will europarechtliche Regelung

Stand: 11.03.15 11:17 Uhr

In ihrer heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Eindämmung gefährlicher Laserprodukte, darunter auch so genannte Laserpointer, zu starten. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine europarechtliche Regelung stark zu machen. Bis es so weit ist, soll eine Verordnungsermächtigung auf nationaler Ebene die Möglichkeit schaffen, direkt gegen den Vertrieb gefährlicher Laserpointer vorzugehen.

In den vergangenen Jahren habe es vermehrt Blendangriffe mit Lasern gegeben-  gegen Flugzeuge beim Landeanflug, gegen Lokführer und Busfahrer oder gegen Einzelpersonen, wie Polizisten im Einsatz oder Sportler im Wettkampf, so Umweltminister Franz Untersteller. Und bei Kindern hätten Laserpointer beim Spielen zu schwer wiegenden Augenverletzungen geführt. Es müsse versucht werden, den Missbrauch von gefährlichen Lasern zu verhindern. Auch dadurch, indem man den Verkauf einschränke.

Bislang gebe es lediglich eine rechtlich nicht verbindliche technische Spezifikation für die Einstufung von Lasern als gefährlich oder unbedenklich, erläuterte Umweltminister Franz Untersteller heute (10.03.) in Stuttgart. Demnach seien Laser dann gefährlich, wenn sie über einen Leistungswert von mehr als einem Milliwatt verfügten. Trotzdem fänden die  Marktüberwachungsbehörden immer wieder Laserpointer im Markt, zum Teil deutlich leistungsstärker  als ein Milliwatt. Viele davon seien überdies noch falsch ausgezeichnet, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher regelrecht irregeführt würden. Eine europarechtlich verbindliche Regelung würde helfen, dagegen vorzugehen.

Eine für die Übergangszeit gleichbedeutende nationale Regelung im Rahmen einer Verordnungsermächtigung sei aufgrund der erfahrungsgemäß längeren Dauer der Verfahren auf europäischer Ebene notwendig, so der Umweltminister.

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