Bislang gebe es lediglich eine rechtlich nicht verbindliche technische Spezifikation für die Einstufung von Lasern als gefährlich oder unbedenklich, erläuterte Umweltminister Franz Untersteller heute (10.03.) in Stuttgart. Demnach seien Laser dann gefährlich, wenn sie über einen Leistungswert von mehr als einem Milliwatt verfügten. Trotzdem fänden die Marktüberwachungsbehörden immer wieder Laserpointer im Markt, zum Teil deutlich leistungsstärker als ein Milliwatt. Viele davon seien überdies noch falsch ausgezeichnet, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher regelrecht irregeführt würden. Eine europarechtlich verbindliche Regelung würde helfen, dagegen vorzugehen.
Eine für die Übergangszeit gleichbedeutende nationale Regelung im Rahmen einer Verordnungsermächtigung sei aufgrund der erfahrungsgemäß längeren Dauer der Verfahren auf europäischer Ebene notwendig, so der Umweltminister.
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