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Berlin:

SPD will Bewährungshilfe wieder in staatliche Hände legen

Stand: 11.03.15 10:08 Uhr

Die Bewährungshilfe soll nach dem Willen der SPD-Landtagsfraktion wieder in staatliche Verantwortung zurückkehren. Das im Jahre 2007 von der Vorgängerregierung gestartete Experiment mit einer privaten Trägerschaft müsse beendet werden. Dies beschlossen die Abgeordneten auf ihrer turnusmäßigen Sitzung am Dienstagnachmittag (10.03.2015) auf Vorschlag ihres Rechtsexperten Sascha Binder.

Man ziehe damit auch eine Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2014 (BVerwG 2 C 24.13) zur fehlenden Weisungsbefugnis des privaten Trägers gegenüber beamteten Bewährungs- und Gerichtshelfern in Baden-Württemberg. Es sei Zeit, rasch eine rechtssichere und mitarbeiterfreundliche Lösung in staatlicher Verantwortung in die Wege zu leiten, verlangte Binder. Ab 2017 soll eine hundertprozentige Landes-GmbH zuständig sein. Beschäftigungsgarantie und Planungssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stünden dabei im Mittelpunkt, betonte Binder. Der SPD sei es darüber hinaus sehr wichtig, dass die nun bestehenden bewährten Strukturen, insbesondere auch die intensive Einbeziehung von Ehrenamtlichen, in jedem Fall beibehalten werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 28. November 2014 das Gesetz der ehemaligen CDU/FDP-Landesregierung zur Übertragung der Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen privaten Träger als „unklar, von nicht auflösbaren Widersprüchen geprägt und unvollständig" bezeichnet. Die nun vorliegenden Urteilsgründe machten deutlich, dass diese Widersprüche auch nicht durch eine Änderung des Gesetzes rechtssicher aufgelöst werden könnten, meinte Binder.

Der SPD-Politiker erinnerte daran, dass die damalige CDU/FDP-Regierung im Herbst 2007 für ihre Genehmigung einer 60 Millionen Euro schweren Finanzierung der privaten Bewährungs- und Gerichtshilfe eine Niederlage vor dem Staatsgerichtshof hatte einstecken müssen. Die Regierung hatte damals ihre Bewilligung von Geldern ohne Zustimmung des Parlaments mit Zeitnot bis zum geplanten Start der Privatisierung begründet. Das Gericht gab indessen der Klage der SPD-Fraktion Recht, die keine verfassungsmäßigen Voraussetzungen für ein „Notbewilligungsrecht" vorliegen sah. Der Staatsgerichtshof stellte einen verfassungswidrigen Verstoß gegen das Haushaltsrecht des Landtags fest.

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