Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 28. November 2014 das Gesetz der ehemaligen CDU/FDP-Landesregierung zur Übertragung der Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen privaten Träger als „unklar, von nicht auflösbaren Widersprüchen geprägt und unvollständig" bezeichnet. Die nun vorliegenden Urteilsgründe machten deutlich, dass diese Widersprüche auch nicht durch eine Änderung des Gesetzes rechtssicher aufgelöst werden könnten, meinte Binder.
Der SPD-Politiker erinnerte daran, dass die damalige CDU/FDP-Regierung im Herbst 2007 für ihre Genehmigung einer 60 Millionen Euro schweren Finanzierung der privaten Bewährungs- und Gerichtshilfe eine Niederlage vor dem Staatsgerichtshof hatte einstecken müssen. Die Regierung hatte damals ihre Bewilligung von Geldern ohne Zustimmung des Parlaments mit Zeitnot bis zum geplanten Start der Privatisierung begründet. Das Gericht gab indessen der Klage der SPD-Fraktion Recht, die keine verfassungsmäßigen Voraussetzungen für ein „Notbewilligungsrecht" vorliegen sah. Der Staatsgerichtshof stellte einen verfassungswidrigen Verstoß gegen das Haushaltsrecht des Landtags fest.
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