Elektroschrott | Bildquelle: pixelio.de - Paul-Georg Meister Foto: pixelio.de - Paul-Georg Meister

Deutschland:

Gesetzentwurf beschlossen - Verbraucher können Altgeräte in Elektronikmarkt entsorgen

Stand: 11.03.15 11:05 Uhr

Große Elektrofachhändler sollen alte Elektrogeräte von Verbrauchern künftig zurückzunehmen müssen - ohne Kaufbeleg. Eine entsprechende Änderung des Elektronikgerätegesetzes hat das Kabinett beschlossen. So will die Regierung die Umwelt schützen und knappe Ressourcen schonen. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung begrüßt die Neuregelung und betont, wie wichtig es sei, die Rohstoffe aus den Altgeräten zu gewinnen.

In alten Elektrogeräten stecken eine Menge wertvolle Stoffe, die wiederverwertet können. Das lohnt sich. Manche Stoffe sind jedoch umweltschädlich und sollten nicht achtlos weggeworfen werden. Die Bundesregierung hat das Elektronikgerätegesetz überarbeitet und einer europäischen Richtlinie angepasst. "Mit dem neuen Gesetz werden künftig noch weniger Altgeräte im Hausmüll landen und stattdessen umweltfreundlich entsorgt", betont Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Großhandel und Fachgeschäfte sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen. Als "große" Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. "Kleine" Händler sind von der Regelung ausgenommen.Beim Kauf kleiner Geräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimetern sein) müssen die großen Händler die Altgeräte auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft. Auch für Online-Händler sind verpflichtet, Geräte zurückzunehmen. Elektro-Altgeräte können natürlich auch weiterhin bei Recyclinghöfen abgegeben werden.

Die Bundesregierung hat das Gesetz beschlossen und der europäischen Richtlinie angepasst. Bundestag und Bundesrat müssen an dem Verfahren beteiligt werden. Voraussichtlich kann das Gesetz Ende 2015 in Kraft treten.

"Der Gesetzentwurf für eine Novellierung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Recycling von ausgedienten Elektrogeräten", erklärte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung."

Angesichts der zwingenden Notwendigkeit vermehrt heimische Sekundärrohstoffe zu gewinnen, sei es geboten, Sammlung und Verwertung ausgedienter Altgeräte wieder besser zu verbinden", zeigte sich Rehbock überzeugt. So sei die qualitative Erfassung der erste Schritt zum Recyclingerfolg. Die Erfahrungen mit der Umsetzung des ElektroG hätten gezeigt, dass es bei der Novelle unbedingt eine Rückkehr zu diesem Grundsatz geben müsse.

Der bvse weist darauf hin, dass immerhin geschätzte 500.000 Tonnen ausrangierter Elektrogeräte pro Jahr erst gar nicht in den Recyclinganlagen ankommen und damit gar nicht oder nicht fachgerecht entsorgt werden. Sie landen nach wie vor in der Restmülltonne, werden illegal exportiert, nicht ordnungsgemäß recycelt oder lagern in den Kellern privater Haushalte. Es muss also mehr als bisher getan werden, damit diese Materialströme in den zertifizierten Aufbereitungsanlagen ankommen.

Handel soll Altgeräte zurücknehmen

Für den Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung ergibt sich allein aus diesen Zahlen deutlicher Handlungsbedarf, denn das sei ein Hinweis darauf, dass die gegenwärtige Erfassungs- und Sammlungsstruktur für Elektrokleingeräte weder bürgernah noch flexibel sei. Nach den bisher gemachten Erfahrungen stehe jedenfalls fest, dass allein die Möglichkeit, ausrangierte Elektrokleingeräte bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben, bei weitem nicht ausreichend ist.

So würden nach Schätzung des bvse alleine ca. 150.000 Tonnen sogenannter Elektrokleingeräte nicht recycelt, sondern landeten in den Müllverbrennungsanlagen. Deshalb sei es richtig, dass nach dem Gesetzentwurf der Handel zur Rücknahme von gebrauchten Elektrokleingeräten verpflichtet werde.

"Das ist eine bürgernahe Erfassungsstruktur, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, die sogenannten Elektrokleingeräte aus dem Restabfall herauszubekommen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen", so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Allerdings sei auch darauf zu achten, dass der Handel in das Monitoring eingebunden wird. Denn auch dort müsse gelten, dass lediglich nach ElektroG zertifizierte Betriebe mit der Verwertung beauftragt werden dürften. In diesem Zusammenhang sei mit der Einführung eines öffentlichen Katasters von Erstbehandlungsanlagen eine wesentliche Forderung des bvse aufgenommen worden.

Ebenso seien auch die Bemühungen erkennbar, den illegalen Export effektiv zu bekämpfen. Dazu gehöre an erster Stelle, so der bvse, dass der Exporteur von gebrauchten Elektrogeräten nachweisen muss, dass diese Geräte tatsächlich gebrauchstüchtig sind.

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