Die größten Gefahren gingen von den zwei technisch veralteten Siedewasserreaktoren in Gundremmingen aus. Die hochradioaktiven Brennelemente würden dort in Abklingbecken innerhalb der Reaktorgebäude gelagert. Im Störungsfall könnte es ähnlich wie in Fukushima zu Wasserstoffexplosionen und zur Freisetzung strahlenden Materials kommen. Sämtliche deutschen Atomkraftwerke seien außerdem gegen Ausfälle bei der Stromversorgung nicht ausreichend geschützt. Und genauso wie in Castor-Zwischenlagern könnten Terror-Anschläge oder Flugzeugabstürze auch in Atomkraftwerken gravierende Störfälle auslösen, bei denen es zur weiträumigen Freisetzung von Radioaktivität kommen könne.
Wegen des unzureichenden Schutzes vor Terror-Gefahren habe das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben. Die Lagerung hochradioaktiven Atommülls sei dort nur noch per Notverordnung erlaubt. Diese Tatsache sei ein weiterer Beleg dafür, dass die Nutzung der Atomenergie nicht zu verantworten sei. Anstatt mit milliardenschweren Klagen gegen die Bundesregierung vorzugehen, weil nach Fukushima acht Atomkraftwerke abgeschaltet wrden, müssten sich die Energiekonzerne endlich von dieser Risikotechnologie verabschieden, sagte Weiger.
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