Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags um 20 Euro ist zu begrüßen, damit Familien nicht allein wegen ihrer Kinder auf Arbeitslosengeld II beziehen müssten. Allerdings sei es an der Zeit, endlich einige „Geburtsfehler" des Kinderzuschlags zu beheben, so Cremer. Ein Fehler im System seien die zu eng gefasste Einkommensgrenzen. Hier brauche es unbedingt eine Regelung, damit der Kinderzuschlag mit steigenden Einkommen der Familie harmonisch abgeschmolzen und nicht abrupt beendet werde, forderte Cremer.
Aktuell verliert eine Familie sofort den Anspruch auf den Kinderzuschlag, wenn sie nur wenige Euro über der Höchsteinkommensgrenze verdient. Dies führt für die betroffenen Familien zu der frustrierenden Erfahrung, dass das Einkommen in der Familie trotz eines höheren Verdienstes sinkt. Zudem müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Alleinerziehende leichter Zugang zum Kinderzuschlag haben.
Hintergrund
Der DCV hat konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlags erarbeitet. Deren Umsetzung würde dazu führen, dass mehr Familien vom Kinderzuschlag profitieren und die verdeckte Armut von Familien gelindert wird. Mindestens 113.000 Familien mehr als heute würden dann vom Kinderzuschlag profitieren. Dies würde nach Schätzungen der Caritas etwa 168 Millionen Euro mehr im Jahr kosten. Auch für Alleinerziehende wäre es eine deutliche Verbesserung: rund 38 Prozent mehr als heute hätten dann Anspruch auf den Kinderzuschlag.
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