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Stuttgarter:

Tierschutzbund kritisiert: Landesjagdverband fehlen Argumente

Stand: 09.03.15 10:46 Uhr

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg hat vergangene Woche zu einer Demonstration vor dem Stuttgarter Landtag aufgerufen. Mit fadenscheinigen Begründungen versucht die Jägerschaft, weiterhin eine massenhafte Tötung von Jungfüchsen, eine Aufweichung von Schonzeiten und den Einsatz von tierschutzwidrigen Fallen durchzusetzen. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Baden-Württemberg verurteilen dies aufs Schärfste. Sie appellieren an die Regierungsparteien und das Ministerium, den Tierschutz durch die geplante Neuauflage der sogenannten "Durchführungsverordnung für das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz" zu stärken. Über deren jagdrechtliche Bestimmungen zur Fütterung von Wildtieren, den Jagdzeiten sowie der Fallenjagd wird in Baden-Württemberg derzeit heftig gestritten.

Dem Landesjagdverband fehlten für seine Forderungen nicht nur stichhaltige Argumente, sondern er trete den Tierschutzgedanken mit Füßen, wenn er öffentlich für überholte Vorstellungen, wie etwa der massenhaften Tötung von Jungfüchsen, werben, verurteilte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, das Auftreten des Jagdverbandes. Und Herbert Lawo, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes, kritisierte, dass wer unter dem Deckmantel von angeblichem Natur- und Artenschutz Abschüsse von Elstern und Krähen sowie geschützter und bedrohter Arten propagiere, sich als ernsthafter Gesprächspartner disqualifiziere. Der Jägerschaft gehe es ganz klar nur um ihr Tötungsrecht, alle anderen Belange scheinen für sie irrelevant zu sein.

Die Tierschützer sehen ihrerseits noch erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Durchführungsverordnung: Während der vorliegende Entwurf richtigerweise die eindeutig als tierschutzwidrig einzustufenden Wieselfallen nicht mehr erlaubt, sollen Drahtgitterfallen weiterhin eingesetzt werden dürfen, um damit Fuchswelpen lebend einzufangen und anschließend zu töten. Ganz davon abgesehen, dass wenige Wochen alte Jungtiere aus Tierschutzsicht ohnehin einem Tötungsverbot unterliegen sollten, bergen diese Fallen ein erhebliches Verletzungsrisiko für die gefangenen Jungtiere. Für viele Tierarten sind zudem Jagdzeiten vorgesehen, die nicht mit dem Naturschutzrecht und wildbiologischen Erkenntnissen vereinbar sind.

Es sei bezeichnend, dass die traditionelle Jägerschaft noch immer meine, vor allem durch Töten die Natur regulieren zu wollen. Vielleicht wolle man damit auch vermeintliche tierische Konkurrenz - also einheimische Beutegreifer – ausmerzen, empörte sich Lawo. Nicht genug, dass Elterntiere nicht einmal mehr in Ruhe ihre Jungen aufziehen könnetn, die Tötung von Jungtieren sei in der heutigen Zeit gesellschaftlich einfach inakzeptabel, empörte sich Lawo.

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