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Falsch versicherte Top-Manager: Im Ruhestand droht Haftung mit Privatvermögen

Stand: 09.03.15 10:15 Uhr

Privatinsolvenz statt Ruhestand am Strand: Das kann Top-Managern passieren, wenn sie nach ihrer aktiven Zeit im Unternehmen falsch versichert sind. Denn ohne das Wissen der Manager wird ihr Haftpflichtschutz, nachdem sie ihre Firma verlassen haben, oft verändert - oder er läuft ab. Dann haften sie bei Schäden unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. Doch es gibt Lösungen.

Das Problem: "Bei einem Haftpflichtschaden, der auf ihre Tätigkeit im Unternehmen zurückzuführen ist, haften die Manager persönlich, unbegrenzt und mit ihrem gesamten Privatvermögen", sagt Marcel Roeder, zuständig für Managerhaftpflichtversicherungen beim Versicherungsmakler Aon Risk Solutions in Deutschland.

Laut Roeder schließen Unternehmen in der Regel für ihre Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsgremien eine Haftpflichtversicherung ab. Diese D&O-Versicherung (D&O steht für Directors und Officers) würde dann Fehler absichern, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Top-Manager passiert seien - und damit das Privatvermögen der Manager schützen. "Nachdem man als Top-Manager die Firma verlassen hat, verliert man aber den Einfluss auf die Versicherungsbedingungen. Teile des Versicherungsschutzes können gestrichen oder Versicherungssummen reduziert werden", so Roeder.

Auch sei ungewiss, ob die Versicherung über die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus fortgeführt werde - oder ob in der Zwischenzeit Schadenfälle eingetreten seien, mit denen die vereinbarte Deckungssumme bereits aufgebraucht wurde. "Dann ist der Top-Manager im Schadenfall schutzlos", so der Aon-Experte. Das Problem betreffe Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Aufsichtsgremien aller Branchen und Unternehmensgrößen - ganz gleich, ob sie wegen Krankheit, Ruhestand oder einem Unternehmenswechsel ihren alten Posten aufgäben.

Roeder rät den Top-Managern daher zum Abschluss einer Zusatzversicherung. "Diese wird zur aktiven Zeit des Managers im Unternehmen eingerichtet", so der Aon-Experte. Der zusätzliche Versicherungsschutz gelte dann ab dem Zeitpunkt, zu dem der Manager das Unternehmen verlassen würde. "Nur so besteht für den Manager die Sicherheit, dass der bekannte D&O-Versicherungsschutz über den Zeitraum der aktiven Tätigkeit hinaus fortbesteht und er oder sie im Schadenfall keine bösen Überraschungen erlebt", so Roeder.

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