Bei Geräten, die an mindestens einer Kante mehr als 25 Zentimeter lang sind, ist der Händler dann zur Rücknahme verpflichtet, wenn der Kunde ein gleichwertiges Neugerät kauft. Kleinere Geräte sollen voraussichtlich auch ohne Neukauf abgegeben werden können - in haushaltsüblichen Mengen.
Die Bestimmungen gelten auch für Online-Händler. Verbrauchern soll es so erleichtert werden, Altgeräte nicht nur bei Recyclinghöfen, sondern auch beim nahegelegenen Händler abzugeben.
Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verfolgt damit das Ziel, dass künftig weniger alte oder defekte Elektrogeräte im Restmüll entsorgt werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Nach dem Kabinettsbeschluss müssen sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz befassen. Die zweite Lesung im Bundesrat wird voraussichtlich im September erfolgen, heißt es in einem Papier des Ministeriums.
Im August 2012 war die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in Kraft getreten, die in nationales Recht umgesetzt werden musste. Ziel der Richtlinie ist es, die schädlichen Auswirkungen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu vermeiden oder zu verringern, die Ressourcennutzung zu reduzieren und die Effizienz der Ressourcennutzung zu steigern. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des EU-Rechts wird nun das bestehende Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fortentwickelt, damit künftig mehr Altgeräte ordnungsgemäß und umweltfreundlich entsorgt werden
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