Bilanz | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Viele Kapital- und Geldwäschedelikte - Staatsanwaltschaft zieht Bilanz für 2014

Stand: 06.03.15 13:09 Uhr

Leichter Rückgang bei den Ermittlungsverfahren - Kapitaldelikte zahlenmäßig weiter auf hohem Niveau - Höchststand an Geldwäschedelikten - unter diesen drei Stichpunkten lässt sich das Jahr 2014 aus Sicht der Tübinger Staatsanwaltschaft zusammenfassen. In ihrer alljährlichen Pressekonferenz hat sie gestern Bilanz gezogen.


In einer Reutlinger Moschee wird ein Mann mit Benzin übergossen und angezündet – er überlebt schwer verletzt: Mai 2011.

Mord an einem 63-jährigen Zahnarzt in Tübingen: März 2012.

Eine 31-jährige Frau wird in ihrer Wohnung in Mössingen-Bästenhardt ermordet: Mai 2013.

In Reutlingen-Sondelfingen erstickt eine 57-jährige, pflegebedürftige Frau, nachdem sie überfallen, geknebelt und gefesselt wird: November 2014.

Über die letzten Jahre hat die Zahl der Kapitaldelikte enorm zugenommen: waren es 2011 gerade mal 15 Fälle – hat sich die Zahl 2013 mehr als verdoppelt. Mit 29 Delikten im Jahr 2014 stagniert sie jetzt auf hohem Niveau.

Dennoch müsste sich die Bevölkerung keine Sorgen machen, denn die meisten Kapitalstrafsachen stünden im Zusammenhang mit Beziehungen und seien Beziehungstaten, beruhigt Ronny Stengel, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Tübingen.

Was die Bevölkerung jedoch direkt betrifft, ist die steigende Zahl an Betrugsfällen. Besonders beliebt derzeit, der sogenannte Enkeltrick. Die Täter rufen überwiegend bei älteren Menschen an und geben sich als deren Enkel aus. Auf diese Weise versuchen sie an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Ein weiteres Problem dass die Tübinger Staatsanwälte zunehmend fordert: die steigende Zahl an Geldwäschedelikten.

Die seien aber relativ einfach aufzuklären, da man ja das Empfängerkonto ermitteln könne und dort jeweils auch den Kontoinhaber ermitteln könne, erklärt Stengel. Wenn es um die Hintermänner gehe, sehe es aber schon viel schwieriger aus, die könne man im Regelfall nicht ermitteln.

Wie bei vielen Tätern im Bereich Internetkriminalität. Denn an sie ist oft kein Rankommen. Ein Beispiel dafür: die verschwindend geringe Zahl an Verfahren wegen der Verbreitung pornografischer Schriften.

Die Zahlen die man das letzte Jahr gehabt hätte, die seien verschwindend gering gewesen, was die Verbreitung pornografischer Schriften angehe, im Vergleich zum Jahr 2009 etwa. Das bringe man damit in Zusammenhang, das die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 als verfassungswidrig eingestuft worden sei, so Stengel und der Gesetzgeber seitdem eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung noch nicht gefunden habe.

Das meiste Medieninteresse geweckt hat 2014, laut Staatsanwaltschaft, aber das Tübinger Prügelvideo, auf dem zu sehen war, wie mehrere Jugendliche auf ein 13-jähriges Mädchen einschlagen. Dieser Fall wird nächstes Jahr noch einmal in der Bilanz auftauchen, denn die sechs Angeklagten wurden am Mittwoch – sehr zur Zufriedenheit der Staatsanwälte – zu Strafen zwischen sechs Monaten auf Bewährung inklusive eines einwöchigen Jugendarrests und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit bis 60 Arbeitsstunden verurteilt.

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