Bundestagssitzung Berlin | Bildquelle: Pressebild Bundestag - Marc-Steffen Unger

Deutschland:

Bundestag beschließt Frauenquote mit großer Mehrheit

Stand: 06.03.15 11:23 Uhr

Der Bundestag hat die Frauenquote beschlossen. Das Gesetz sieht ab 2016 eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen mit voller Mitbestimmung der Betriebsräte vor. Die Unionsfraktion hatte kurz zuvor noch Änderungen durchgesetzt.

So hatte die CDU/CSU-Fraktion gefordert, dass der Bürokratieaufwand für Unternehmen reduziert wird. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, stellt fest: „So haben mitbestimmungspflichtige oder börsenorientierte Unternehmen jetzt bis zum 30.9.2015 Zeit für die Festsetzung ihrer ersten Zielquoten und müssen nicht jährlich, sondern erst nach Ablauf der selbst festgesetzten Frist über die Einhaltung der Zielgrößen berichten." Damit habe man die Kritik der Sachverständigen zu den bürokratischen Belastungen des Gesetzentwurfs ernst genommen.

Ebenfalls vom Tisch ist das zunächst angestrebte Ziel, alle Führungsgremien des öffentlichen Dienstes zur Hälfte mit Männern und Frauen zu besetzen.

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf hat das Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich zu erhöhen.

Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland beträgt laut Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) 18,4 Prozent. In den Vorständen dieser Unternehmen sind nur 5,4 Prozent Frauen. Die Einführung einer gesetzlichen Quote ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu tatsächlicher Chancengleichheit von Frauen und Männern und wird zu einem Wandel in der Wirtschafts- und Arbeitswelt beitragen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) betonte: "Seit 20 Jahren garantiert das Grundgesetz in Art. 3 die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen. Sie ist aber nicht Lebensrealität. Solange Gleichberechtigung nicht verwirklicht ist, brauchen wir Gesetze, die sie voranbringen.

Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt künftig eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Die Quotenregelung greift damit bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit in der Regel mehr als 2000 Arbeitnehmern sowie bei Europäischen Aktiengesellschaften (SE), bei denen sich das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Insgesamt betroffen sind derzeit rund 100 Unternehmen.

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