Verhandlung wegen Tübinger Prügelvideo | Bildquelle: RTF.1, facebook

Tübingen:

Urteil im Prügelvideo-Prozess gegen Mädchen gefallen

Stand: 04.03.15 20:18 Uhr

Heute fand die Hauptverhandlung wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten von Gesetzes wegen nichtöffentlich statt. Gegen zwei der Mädchen wurden weitere Anklagen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Diebstahl im Termin zur mündlichen Verhandlung zum Verfahren verbunden. Am Nachmittag wurde das Urteil verkündet.

Das 14-jährige Mädchen, dem die Schläge und Tritte in der Nähe des Hallenbades und ein Schlag in das Gesicht des geschädigten Mädchens bei der Geschwister-Scholl-Schule nachgewiesen werden konnte, wurde wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten sowie zu einem einwöchigen Arrest und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die Vollstreckung der Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Eine weitere 14-Jährige, welche das Geschehen mit dem Handy gefilmt hat und die zusätzlich wegen Körperverletzung, Beleidigung und Diebstahls angeklagt war, wurde wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, wegen Körperverletzung und wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von ebenfalls 6 Monaten sowie zu einem einwöchigen Arrest und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Das 15-jährige Mädchen, welches dabei stand und das Geschehen ebenfalls mit dem Handy gefilmt hat, wurde wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Eine weitere 14-jährige, welche zusätzlich wegen eines weiteren Körperverletzungsdelikts angeklagt worden war, wurde wegen Beihilfe zur gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung sowie wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Gegen sie wurden ein einwöchiger Arrest und 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verhängt.

Eine weitere 14-jährige wurde der Beihilfe zur gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Die Mobiltelefone, mit denen die Auseinandersetzung gefilmt wurde, wurden - soweit auf die Rückgabe nicht verzichtet worden ist - eingezogen.

Der Richter hat in seiner Urteilsbegründung hervorgehoben, dass die Geschädigte durch die Verbreitung der Filmaufnahmen der Körperverletzung dauerhaft mit der Tat konfrontiert seit wird und diese Folge für die Geschädigte in der Strafzumessung zu berücksichtigen sei.

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