Nach geltender Rechtslage war es diesen Personen und ihren Arbeitgebern bisher nicht möglich, unabhängig vom jeweiligen Gehalt höhere Beiträge auf fiktiver Grundlage zu zahlen. Seit 2012 bestand diese Möglichkeit nur noch für Entwicklungshelfer, deren Tätigkeit nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz definiert ist. Nur für diese eng definierte Gruppe von Auslandsbeschäftigten konnten höhere Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Für alle weiteren Personen, die im Ausland beispielsweise in Schulen oder in der Kinder- und Jugendarbeit tätig waren, galt dies hingegen nicht mehr.
Die Initiative von Martin Rosemann zielte darauf ab, entsprechend der bis 2011 geltenden Rechtslage die Situation im Rentenrecht für alle Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland auch außerhalb der Entwicklungshilfe im engeren Sinne wertvolle Arbeit leisten, wieder zu verbessern. Martin Rosemann war durch den Fall einer Lehrerin, die in einer Schule in Tansania arbeitet, auf das viele deutsche Auslandsbeschäftigte betreffende Problem aufmerksam geworden. Dass man nun zur alten Rechtslage zurückkehre, bringe ganz konkrete Verbesserungen für viele Menschen mit sich, so Martin Rosemann. Auch wer nicht als Entwicklungshelfer anerkannt sei, leiste oftmals hervorragende Arbeit in Entwicklungsländern, etwa im Bildungswesen. Mit dieser Änderung sei eine weitere bürokratische Hürde abgebaut worden, damit sozial engagierte Menschen in ihrem Einsatz nicht behindert und von Altersarmut bedroht würden, so Rosemann abschließend.
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