Seit den 1970er Jahren stehen in Deutschland alle Greifvogelarten unter Schutz. Dennoch werden Greifvögel weiterhin illegal verfolgt. Vergiftung, Fang, Abschuss und die Zerstörung von Nestern verhindern die Bestandserholung und die Wiederbesiedlung verwaister Brutgebiete. In den vergangenen zehn Jahren sind fast 1300 tote Greifvögel dokumentiert worden; die Dunkelziffer unentdeckter Taten sei jedoch wesentlich höher. Neben dem Habicht sind auch Rotmilane, Seeadler und sogar seltene Schreiadler betroffen. Brennpunkte der Verfolgung sind vor allem die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Als gutes Beispiel im Umgang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln wurde das Bundesland Nordrhein-Westfalen gelobt. Mit der Einrichtung einer Stabsstelle Umweltkriminalität im Umweltministerium sei es gelungen, die Verfolgung von Greifvögeln umfassend zu dokumentieren. Durch den engen Kontakt mit Polizei und Justiz konnte eine verbesserte Erkennung und Ahndung der Verstöße erreicht werden, erklärte Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte. Entsprechende Institutionen sollten seiner Meinung nach dringend auch in anderen Bundesländern eingerichtet werden.
Nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Umweltbehörden, Naturschutzorganisationen und Strafverfolgungsbehörden könne Umweltkriminalität in allen ihren Erscheinungsformen effektiv bekämpft werden, erläuterte Jürgen Hintzmann, Leiter der Stabsstelle Umweltkriminalität im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) in Nordrhein-Westfalen.
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