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PRO ASYL und BUMF: Aufnahmekonzepte erarbeiten statt Kinder umherschieben

Stand: 02.03.15 12:38 Uhr

BMFSFJ stellt Gesetzentwurf zur Verteilung von unbegleiteten Flüchtlingskindern vor. Der Gesetzgeber plant unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - wie Erwachsene - über eine Quotenregelung bundesweit zu verteilen. Bisher gilt das Prinzip der Unterbringung am Ankunftsort. Am 24. Februar wurden im Familienministerium (BMFSFJ) die Eckpunkte eines entsprechenden Gesetzes präsentiert. Durch die Neuregelung erhofft man sich eine Entlastung für Großstädte - die Leidtragenden wären die Flüchtlingskinder.

Anstatt Flüchtlingskinder deutschlandweit umherzuschieben, solle besser ein Aufnahmekonzept mit tragfähigem Finanzausgleich geschaffen werden um Jugendlichen und Kommunen gerecht zu werden, kritisierte Thomas Berthold vom BUMF. UMFs sollten dort untergebracht werden, wo sie eine bedarfsgerechte Infrastruktur vorfänden (Therapeutische Einrichtungen, Beschulungsangebote, Beratung etc.). Hierzu müsse der Vorrang des Kindeswohls Anwendung finden. Die Berücksichtigung der individuellen Situation eines jeden einzelnen Jugendlichen dürfe nicht hinter die Erfüllung einer statistischen Quote zurücktreten, erklärte Marei Pelzer von PRO ASYL.

Der Aufbau pädagogisch geeigneter Hilfsstrukturen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge habe dort, wo es sie heute gebe, Jahre gedauert. Es bestehe kein Grund zur Hoffnung, dass sie andernorts allein deshalb in kürzester Zeit aus dem Boden gestampft würden, weil eine Quotenzuweisung erfolge.

Vor allem brauche es daher ein Aufnahmekonzept, in dem der Gesetzgeber festlege, wie unbegleitete Minderjährige untergebracht, betreut und versorgt würden, damit Jugendliche deutschlandweit gute Aufnahmebedingungen finden. Die bisherige Flickschusterei und die unterschiedliche Aufnahmequalität führten dazu, dass unbegleitete Minderjährige nur an wenigen Orten in Deutschland verblieben und einzelne Kommunen am Rande ihrer Kapazitäten seien. Dieses Problem lasse sich jedoch nicht über Quoten, sondern nur über einheitliche Standards und bundesgesetzliche Vorgaben lösen.

Besonders problematisch sei, dass keine Regelung vorgesehen sei, die garantiere, dass die jungen Menschen unmittelbar nach der Einreise tatsächlich einen rechtlichen Beistand oder Vormund erhalten. Dies werde dazu führen, dass die Interessen der Jugendlichen nicht wirkungsvoll vertreten würden und dass es keine unabhängige Vertrauensperson gebe. Zudem sei vorgesehen, dass eine Verteilung zwischen zwei Wochen und zwei Monaten dauern könne. In der Praxis würde dies bedeuten, dass die Jugendlichen wochenlang im Transit festhängen. Ein Ankommen in Deutschland werde so erheblich erschwert, die Unsicherheit über eine zukünftige Perspektive dauere länger als nötig. Auch das Asylverfahren und die psycho-soziale Versorgung würden zukünftig erst nach einer Verteilung möglich sein.

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