Alle Arten von Endgeräten sind künftig von dieser Liberalisierung erfasst. Dies trägt dem Ziel und Zweck der europäischen Vorgaben Rechnung, einen offenen, wettbewerbsorientierten Warenverkehr von Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen. Ergänzend wird im Telekommunikationsgesetz (TKG) der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz als passiver Netzabschlusspunkt definiert. Damit soll die aktuelle Praxis einiger Anbieter beendet werden, den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz in ihrem eigenen Router zu definieren. Der Entwurf wird zeitgleich mit der Veröffentlichung den Ländern, Verbänden und Unternehmen zur Kommentierung zugeleitet.
Nach dieser Anhörung soll die erforderliche Notifizierung des Gesetzentwurfes bei den europäischen Dienststellen durchgeführt werden, um das weitere Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich mit einem Kabinettbeschluss einleiten zu können.
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