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Bundesnetzagentur startet Photovoltaik-Freiflächenausschreibungen

Stand: 02.03.15 10:46 Uhr

Am 24. Februar wurde die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gestartet. Bis zum 15. April können Investoren ihre Gebote bei der Bundesnetzagentur abgeben.

Das EEG 2014 hat die Voraussetzungen geschaffen, um im Bereich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen die Förderung von festen, administrativ festgelegten Fördersätzen auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umzustellen. Mit dieser Pilotausschreibung sollen erste Erfahrungen mit dem neuen Ausschreibungsmodell im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden. Ab spätestens 2017 sollen auch für die anderen erneuerbaren Energieträger Ausschreibungsverfahren eingeführt werden.

Die Ausschreibung ist so einfach, transparent und verständlich wie möglich gestaltet; die Barrieren für die Teilnahme sind insgesamt niedrig gehalten, so dass möglichst viele verschiedene Investoren, auch Bürgerenergieprojekte und Energiegenossenschaften daran teilnehmen können. Fragen zum Verfahren finden Sie hier.

Ablauf der Pilotausschreibung

Die Ausschreibung der Förderung von PV-Freiflächenanlagen findet in drei jährlichen Runden statt. Jede Gebotsrunde wird etwa acht Wochen vor dem Gebotstermin auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Die einzuhaltenden Formatvorgaben für die Verfahren sind dort ebenfalls abrufbar. Die Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/ee-ausschreibungen veröffentlicht. Generelle Fragen zu den Ausschreibungs-Verfahren können an

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