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Berlin:

Mindestlohngesetz keine heilige Kuh - CSU-Stracke: Arbeitgeber dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden

Stand: 28.02.15 10:19 Uhr

28.02.2015. "Angesichts der immensen Unsicherheiten, die mit dem gesetzlichen Mindestlohn verbunden sind, brauchen wir dringend eine Institution, die einen strukturierten Prozess bei der Bewältigung der in der Praxis bestehenden Probleme gewährleistet." Das sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke zur ersten Sitzung der Mindestlohn-Kommission: "Hektischer Aktionismus und politische Nebelkerzen aus dem Hause Nahles reichen nicht. Wir brauchen eine ehrliche Bestandsaufnahme.", so der Politiker.

Genau darauf habe sich der Koalitionsausschuss letzten Dienstag verständigt.

"Dabei darf es keine Denkverbote geben.", sagte Stracke:  "Das Mindestlohngesetz ist nicht sakrosankt. Wenn gesetzliche Änderungen erforderlich sind, müssen diese schon aus Gründen der Rechtssicherheit umgesetzt werden."

Stracke sagte weiter: "Wir stellen den gesetzlichen Mindestlohn nicht in Frage. Auch wir halten eine wirksame Kontrolle des Mindestlohnes für unabdingbar. Allerdings dürfen dabei die Arbeitgeber nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Wir lehnen einen übermäßigen administrativen Aufwand für die Betriebe ab. Hier den richtigen Mittelweg zu finden, wird in den nächsten Wochen auch Aufgabe der Mindestlohnkommission sein."

Der CSU-Politiker sagte: "Ich appelliere dringend an die aus Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften bestehende Kommission, im Rahmen der Evaluation des Mindestlohnes auch den Bürokratieaufwand für die Arbeitgeber, insbesondere die Dokumentationspflichten in den Blick zu nehmen und weitere Vereinfachungen für die Betriebe bei der Umsetzung des Mindestlohnes zu prüfen."

Die Zeit laufe: "Die Bestandsaufnahme soll bis Ostern vorliegen. Die Grundlagen hierfür zu schaffen, wird die erste wichtige Bewährungsprobe für die Mindestlohnkommission sein.", sagte Stracke.

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