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SPD-Netzwerkpolitiker: Die Störerhaftung muss weg! - WLAN-Anbieter sollen nicht mehr für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften

Stand: 28.02.15 10:13 Uhr

28.02.2015. WLAN-Anbieter sollen in Zukunft nicht mehr für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden. Das fordert die Medien- und Netzpolitische Kommission der SPD. Das Telemediengesetz müsse entsprechend geändert werden. Bisher haftet der Besitzer eines drahtlosen Internet-Zugangs, z.B. an Flughäfen oder Bahnhöfen, dafür, wenn sich fremde Dritte über den Internet-Zugang unerlaubt Filme und anderes urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen.

Die bisherige rechtliche Regelung führe dazu, dass nicht genügend zugängliche, so genannte Hot-Spots angeboten werden, über die sich Menschen, die unterwegs sind, ins Internet einloggen können.

"Voraussetzung für die Teilhabe am digitalen Leben ist ...  ein ortsunabhängiger und kostengünstiger Zugang zum Internet.", erklären der Vorsitzende der Medien- und Netzpolitischen Kommission der SPD, Marc Jan Eumann, sowie das für Netzpolitik zuständige Vorstandsmitglied Lars Klingbeil, jetzt zur Debatte über einen Wegfall der Störerhaftung beim Betrieb von WLAN-Hotspots 

Die Medien- und Netzpolitische Kommission der SPD fordert deshalb eine Änderung des Telemediengesetzes, die klarstelle, dass WLAN-Anbieter über die Störerhaftung nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden können.

Eumann und Klingbeil schreiben dazu in einer Pressemitteilung: "Dabei sollten wir nicht zwischen gewerblichen, geschäftsmäßigen oder nichtgewerblichen und privaten Anbietern unterscheiden. Vielmehr sollten alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Funknetzen als so genannte Accessprovider gleichgestellt werden mit großen Kommunikationsanbietern, die nicht für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können. Klar lehnen wir es ab, die Haftungsbefreiung auf einen namentlich im Voraus bestimmten Nutzerkreis zu beschränken oder private WLAN-Netze verpflichtend zu registrieren."

Weiter heißt es: "Wir sehen es als Aufgabe der Politik, möglichst allen Menschen einen Zugang zur digitalen Teilhabe zu ermöglichen. Kabelgebundene Breitbandverbindungen wie DSL oder TV-Kabel bieten nur ortsgebunden einen schnellen Zugang zum Internet. Die mobile Versorgung mit Breitband über die Mobilfunkstandards UMTS oder LTE ist in ländlichen Regionen oftmals nur unzureichend vorhanden und stößt in gut erschlossenen Ballungsgebieten häufig an Kapazitätsgrenzen."

Die freiwillige Öffnung privater und öffentlicher WLAN-Netze biete die Chance, einen einfachen und kostengünstigen Zugang ins Netz zu schaffen. Bislang sei der Großteil der WLAN-Netze in Deutschland aber der Öffentlichkeit verschlossen: "Die Funknetz-Betreiber sehen sich durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH der Gefahr von Regressforderungen ausgesetzt, da WLAN-Betreiber als sogenannte Störer für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können."cl/21

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