Vielen Heimkindern in der DDR wurden schulische und berufliche Bildungsmöglichkeiten verweigert und sie wurden zur Arbeit gezwungen. Die Erlebnisse in den Heimen führten zu massiven Beeinträchtigungen der Lebenschancen und Entwicklungspotentiale der Betroffenen, die bis heute teilweise traumatisch nachwirken.
Hilfsfonds seit 2012
Der Fonds war im Juli 2012 mit 40 Millionen Euro gestartet. Da die angebotenen Hilfeleistungen von den Betroffenen sehr gut angenommen wurden, war die ursprüngliche Summe bereits Ende 2013 verbraucht. Der Bund und die ostdeutschen Länder und Berlin haben sich daher im Februar letzten Jahres grundsätzlich auf eine Aufstockung des Fonds verständigt.
Im letzten Jahr erfolgte eine erste Aufstockung um 25 Millionen Euro und die Einführung einer Anmeldefrist bis zum 30. September 2014. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten sich die Betroffenen bei verschiedenen Beratungsstellen melden, um Leistungen aus dem Fonds zu erhalten. Die Frist sollte dazu dienen, den Gesamtbedarf zu ermitteln.
Laufzeit des Fonds bis Ende 2018
Knapp 30.000 Menschen haben sich bis Ende der Anmeldefrist an den Fonds gewandt. Daraus ergibt sich ein Finanzbedarf des Fonds in Höhe von maximal 364 Millionen Euro. Die Anmeldefrist bedeutet nicht, dass bis dahin auch schon sämtliche Leistungen beantragt sein müssen. Bis zum Ende der Fondslaufzeit am 31. Dezember 2018 bleibt genügend Zeit für Beratungsgespräche, die Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs und die Auszahlung der vereinbarten Leistungen.
Von dem Geld können die Betroffenen etwa Hilfsleistungen wie Therapien bezahlen, oder sie erhalten Sachleistungen, wenn sie sich in einer sozialen Notlage befinden. Auch Ausgleichszahlungen für entgangene Rentenbeiträge sind möglich.
Aufstockung in Teilschritten
Der Bund und die ostdeutschen Länder (+ Berlin) tragen die Kosten für den Fonds je zur Hälfte. Bis 2017 werden jährlich 72 Millionen Euro eingezahlt. 2018 erfolgt dann die restliche Aufstockung des Fonds bis zu einem Maximalbetrag von 364 Millionen Euro.
Der DDR-Heimfonds ist wichtig, weil die Ansprüche gegen die am Unrecht in der Heimerziehung beteiligten Institutionen und Personen meist nicht mehr durchgesetzt werden können. Verjährung und weitgehend fehlende Beweismöglichkeiten verschlechtern die Position der Betroffenen. Wer jedoch weiterhin unter den Folgewirkungen des Heimaufenthalts leidet, dem eröffnet der Fonds einen Weg, das Schicksal durch zweckgebundene - auch finanzielle - Leistungen zu lindern. Auch wird damit dokumentiert und anerkannt, dass den "Heimkindern" Unrecht widerfahren ist und ihr Leid gesehen wird.
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