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Brunsbüttel / Stuttgart:

BUND fordert Konsequenzen nach Brunsbüttel-Urteil - Sicherheit der Atommüllzwischenlager muss überprüft werden

Stand: 26.02.15 10:52 Uhr

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den baden-württembergischen Landesumweltminister Untersteller in einem Schreiben erneut aufgefordert als Konsequenz aus dem Brunsbüttel Urteil unverzüglich Sicherheitsprüfungen an den Atommüll-Standortzwischenlagern in Philippsburg und Neckarwestheim anzuordnen. "Es ist inakzeptabel, wenn das Umweltministerium als Atomaufsicht nach Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel so tut, als gäbe es in Baden-Württemberg keine Sicherheitsprobleme, da davon auszugehen ist, dass an allen Standortzwischenlagern die gleichen Nachweisdefizite bestehen", erklärt die BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender.

Dahlbender. sagte: "Es muss umgehend der Nachweis erbracht werden, dass alle Zwischenlager zum Beispiel gegen Terrorattacken umfangreich geschützt sind. Es ist fraglich, ob die Zwischenlager in Philippsburg und in Neckarwestheim, in denen die hochradioaktiven Brennelemente lagern, die im Brunsbüttel Urteil geforderten Sicherheitskriterien erfüllen".

Die umgehende Sicherheitsüberprüfung der Zwischenlager ist auch deshalb erforderlich, weil die anstehenden Rücktransporte von Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich anstehen, die u. a. in das Standortzwischenlager Philippsburg gebracht werden sollen. "Wir sind der Auffassung, dass sowohl für die Einlagerung der Castoren aus der Wiederaufbereitung als auch die Zwischenlager weiterer hochradioaktiver Brennelemente neue Genehmigungen beantragt werden müssen. Diese Genehmigungen müssen strengeren Sicherheitskriterien genügen als bisher", fordert Dahlbender.

Für den BUND nicht glaubhaft ist die Darstellung der Atomaufsicht von Bund und Ländern, es gebe trotz Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel sowohl dort als auch bei den anderen Atommüll-Lagern in Deutschland keine Sicherheitsprobleme. Auch wenn das dazugehörige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig sich nur auf die Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelemente in Brunsbüttel beziehe, gingen dessen Folgen weit darüber hinaus. Da alle Zwischenlager nahezu gleichzeitig geplant, genehmigt und gebaut worden seien, bestünden die in Brunsbüttel beanstandeten oder zumindest vergleichbare Defizite mit hoher Wahrscheinlichkeit auch an den anderen Standorten. Deshalb haben gestern alle betroffenen BUND Landesverbände und der Bundesverband an die für Atomaufsicht zuständigen Ministerien entsprechende Schreiben gerichtet.

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