Hugo Boss AG in Metzingen | Bildquelle: RTF.1

Metzingen/Reutlingen/Tübingen:

Hugo Boss darf Outlet ausweiten - Kritik aus Reutlingen und Tübingen

Stand: 25.02.15 17:25 Uhr

Der Metzinger Modehersteller Hugo Boss darf sein Outlet in Metzingen auf das ehemalige Gaenslen und Voelter-Areal umsiedeln und erweitern. Eine entsprechende Genehmigung hat gestern das Regierungspräsidium Tübingen erteilt. In Reutlingen und Tübingen ist man indessen wenig erfreut . Man befürchtet einen Verlust an Kaufkraft - und denkt über rechtliche Schritte nach.


Das Gaenslen und Völter Areal in Metzingen. Auf die derzeitigen Industriebrache darf der Metzinger Modekonzern Hugo Boss jetzt sein vergrößertes Outlet umsiedeln. Dazu sind hier dann auch noch fünf weitere Fabrikverkäufe erlaubt. Der Hintergrund: Zur Frage der Erweiterung der sogenannten Outletcity hat das Regierungspräsidium Tübingen jetzt ein entsprechendes Raumordnungsverfahren positiv abgeschlossen - nach einer ungewöhnlich langen, eineinhalb Jahre andauernden Prüfung: Pressesprecher Daniel Hahn erklärt die Beweggründe:

Das Regierungspräsidium hätte aufgrund einer umfänglichen Wirkungsanalyse eines Gutachterbüros festgestellt, dass es keine Beeinträchtigung der benachbarten Oberzentren geben würde. Sie hätten dort ja im Fall des Hugo Boss-Outlets den Zustand, dass über 63 Prozent der Kunden zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus Baden-Württemberg kämen. Und durch verschiedene Maßgaben des Regierungspräsidiums würde sicher gestellt, dass es dauerhaft bei diesem internationalen und überregionalen Kundenstrom bliebe.

Da die Angebote auf dem Gänslen und Völter Arreal auch in Zukunft auf Waren des Premium- und Luxusegments beschränkt blieben sollen, würden auch weiterhin noch Kunden in die umliegenden Städte gelockt. Dennoch: die Einzelhändler in Tübingen und Reutlingen sind wenig begeistert. Sie befürchten trotzdem einen weiteren massiven Abfluss am Kaufkraft - und ein Einzelhändler-Sterben. Jörg Romanowski, Vorstand des Handel- und Gewerbevereins Tübingen, beschreibt die Ängste der Einzelhändler in der Stadt.

Reutlingen würde sicherlich durch die räumliche Nähe zu Metzingen stärker betroffen sein. Aber insgesamt ginge die Politik, immer mehr Handelsflächen auszuweisen, in Richtung Kanibalisierung der Einzelhandelsflächen. Und Tübingen müsse mit der Aufenthaltsqualität punkten. Sie müssten gucken, dass die Leute in die Stadt kämen. Und urbanes Leben funktionierte nicht, wenn man in die Tiefgarage führe, um einzukaufen und danach wieder nach Hause führe.

Diese Befürchtungen hat man im Regierungspräsidium nicht. Der drohende Abfluss an Kaufkraft bewege sich laut Hahn im zulässigen und verkraftbaren Bereich:

Man setzte einen Anhalt unter diesem Gesichtspunkt von 10 Prozent Umsatzverlust für benachbarte Oberzentren an, bei dem die Rechtsprechung und die Landesplanung von einer Beeinträchtigung ausgingen. Sire hätten hier selbst in zentralen Lagen der Stadt Reutlingen maximal einen Umsatzverlust von 5,6 Prozent. Reutlingen läge bei 5,6 Prozent. Tübingen mit 3,9 Prozent, Nürtingen mit 4,5 Prozent noch deutlich darunter.

Die Oberbürgermeister in Reutlingen und Tübingen finden diese Argumentation indessen nicht überzeugend. Die Reutlinger OB Barbara Bosch will die Begründung genau prüfen und mit dem Gemeinderat weitere Schritte abstimmen. Der Tübinger OB Boris Palmer ist enttäuscht über die Entscheidung. Er fürchtet, das der Innenstadthandel jetzt nicht nur durch Online-Bestellungen weiter unter Druck gerät. Palmer denkt zudem über gemeinsame rechtliche Schritte zusammen mit Reutlingen nach. Binnen eines Monats kann beim Verwaltungsgericht gegen die Beurteilung des Regierungspräsidiums Klage eingereicht werden.

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