Stuttgart:
Kein Schadensersatz für Ex-Ministerpräsident Mappus/ Klage gegen Anwälte von Gleiss Lutz erfolglos
Stand: 25.02.15 15:20 Uhr
Kein Schadensersatz für Stefan Mappus - so hat die Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart gestern geurteilt. Der ehemalige Baden-Württembergische Ministerpräsident hatte gegen seine früheren Rechtsberater von der Kanzlei Gleiss Lutz geklagt.
Sie hätten ihm beim EnBW-Deal falsch beraten, so sein Vorwurf. Dennoch stehe ihm kein Schadensersatz zu, weil der Vertrag zwischen der Kanzlei und dem Land geschlossen worden wäre und nicht mit Mappus persönlich, so das Gericht. Der Anwalt des CDU-Politikers hatte nach Urteilsverkündung angekündigt, seinem Mandanten zur Berufung zu raten .
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