Derzeit gibt es über 230 öffentliche gemeinnützige Musikschulen in Baden-Württemberg, die Kindern und Jugendlichen eine qualifizierte außerschulische musikalische Bildung vermitteln. Die heute unterzeichnete Vereinbarung legt fest, dass der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.V. bei der musikalischen Bildung ein zentraler Ansprechpartner ist. Deshalb sollte eine kostenfreie musikalische Grundausbildung durch eine öffentliche Musikschule in den ersten beiden Klassen zum pädagogischen Konzept einer Ganztagsgrundschule gehören. Des Weiteren regelt die Vereinbarung, dass die Musikschulen ihre Individualförderung auch zeitlich parallel zum Ganztagsbetrieb anbieten können. Für den Musikschulunterricht sowie die notwendigen täglichen Übungszeiten bleiben die Schülerinnen und Schüler je nach Gegebenheit vor Ort entweder an der Schule oder suchen die Musikschule bzw. einen dritten Ort auf.
Damit das hohe Niveau gewährleistet ist, unterrichten an öffentlichen Musikschulen in der Regel Lehrerinnen und Lehrer mit abgeschlossenem musikpädagogischen Hochschulstudium oder einer gleichwertigen Ausbildung. Um die Talente und Fähigkeiten von Kindern noch nachhaltiger zu fördern, empfiehlt die Kooperationsvereinbarung den Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen den Ganztagesschulen, den öffentlichen Musikschulen und den Musikhochschulen des Landes.
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