Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 37.478 Menschen mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erfasst, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden. Hauptherkunftsländer waren hier laut Bundesregierung Afghanistan mit 13.277 Fällen sowie Syrien mit 4.731 Fällen und Kosovo mit 1.863 Fällen.
Eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) hatten zum Jahreswechsel laut Vorlage 13.151 Menschen, von denen 8.597 aus Syrien kamen und 1.124 aus Afghanistan. In 725 Fällen war die Herkunft ungeklärt.
Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 13.748 an. Hauptherkunftsland war der Vorlage zufolge Serbien mit 2.254 Betroffenen, gefolgt vom Irak mit 1.166 und Kosovo mit 1.157.
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