Dabei stützen sich die Erna-Graff-Stiftung und ihre Juristen u.a. auf ein bereits vor längerer Zeit veröffentlichtes Gutachten der Münchener Professorin für Tierschutz und Verhaltenskunde Dorothea Döring. Diese Wissenschaftlerin und andere Sachverständige bezeichnen den generellen Leinenzwang als unvereinbar mit einer artgerechten Haltung von Hunden, die eine Möglichkeit zum freien Auslauf ohne Leine, zum freien Kontakt mit Artgenossen und zum Erkundungsverhalten umfassen müsse. Untermauert wird diese Einschätzung auch durch § 2 der Tierschutz-Hundehaltungsverordnung, der für Hunde ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers und einer Anbindehaltung vorschreibt.
Der im Gegensatz dazu stehende Berliner Gesetzentwurf will zwar in besonderen Ausnahmefällen eine Befreiung vom Leinenzwang bei Sachkundenachweis ermöglichen. Dem hält der Vorsitzende der Erna Graff-Stiftung von Loeper aber entgegen, das sei ein Alibi ohne Wert, eine störende Bürokratisierung der Hundehaltung, die zudem zu Lasten der Tiere und der sozial Schwächeren gehe. Gleiches gelte für ausgewiesene Hundeauslaufgebiete, die für viele Ältere und Nichtmotorisierte unzumutbar weit entfernt liegen würden und deshalb in vielen Fällen unbrauchbar seien.
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