In dem Bericht würden die bisher vorliegenden Akten mit großer Sorgfalt ausgewertet, so die Ministerin. Daraus ergäben sich zahlreiche Hinweise für die weitere Aufarbeitung des Falles Alessio. Dieser Bericht sei daher für die weitere Aufklärung sehr hilfreich.
Ihr sei bewusst, so die Ministerin, dass das Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde die Vorgänge um den Tod des dreijährigen Jungen nur eingeschränkt überprüfen könne. Bei der Überprüfung durch das Regierungspräsidium hätten ausschließlich rechtliche Fragen im Vordergrund gestanden, also insbesondere die Frage, ob das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald alle relevanten Faktoren in seine Entscheidung einbezogen und bei der Beurteilung der Situation die rechtlichen Vorgaben eingehalten hat. Die Klärung fachlicher Fragen war undsei damit nicht Gegenstand der Prüfung durch die Rechtsaufsicht gewesen.
Diese Aufklärung erwarte sie sich von den weiteren Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden und vor allem auch von der Expertenkommission, die der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald eingesetzt habe.
Die Ministerin machte deutlich, dass es ihr vor allem darum gehe, dass aus dem grausamen Tod des kleinen Alessio die richtigen Lehren gezogen würden. Die Ministerin fragte was geschehen müsse, damit sich ein solch schrecklicher Vorgang künftig möglichst nicht wiederhole. Denn das sei ihr politisches Interesse an der Aufklärung des Falles Alessio als Ministerin, die für den Kinderschutz zuständig ist.
Heiter 4 / 7° C Luftfeuchte: 87% |
Klar 6 / 9° C Luftfeuchte: 84% |
Bewölkt 3 / 6° C Luftfeuchte: 91% |