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Baden-Württemberg:

Regierungspräsidien informieren über "Bauen in Überschwemmungsgebieten"

Stand: 16.02.15 17:09 Uhr

Durch das baden-württembergische Wassergesetz werden Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (sog. HQ100-Gebiete), als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Dies schränkt die Bebaubarkeit der betroffenen Flächen ein. Die Neuregelung hat in der Praxis viele Fragen aufgeworfen.

Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben nun wichtige Fragen und Antworten zum Thema „Bauen und Planen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten" erarbeitet und diese als Information und Hilfestellung sowohl für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Kommunen, Planer und kommunalen Gremien ins Netz gestellt. Die Fragen und Antworten können unter www.rp-tuebingen.de in der Rubrik „Aktuelles" eingesehen und heruntergeladen werden.
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