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Deutschland:

Stromkosten und Hartz IV: Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Maßnahmen gegen Energiearmut

Stand: 16.02.15 16:13 Uhr

Als weiteren skandalösen Beleg für eine verfehlte Grundsicherungspolitik wertet der Paritätische Gesamtverband eine heute veröffentlichte Studie, nach der die Hartz-IV-Regelsätze zu niedrig bemessen sind, um die anfallenden Stromkosten zu bezahlen. Die Analyse des Vergleichsportals check24.de sei höchst plausibel. Nach Berechnungen des Paritätischen reiche die Unterdeckung im Regelsatz bezüglich der Stromkosten je nach Haushaltsgröße sogar bis zu 300 Euro pro Jahr. Der Verband fordert, die Stromkosten für Hartz-IV-Bezieher künftig nicht mehr im Regelsatz zu pauschalieren, sondern wie die Wohn- und Heizkosten direkt und in voller Höhe zu übernehmen.

"Es kann nicht angehen, dass Strom in Deutschland zum Luxusgut wird. Energie gehört wie ein Dach über dem Kopf zum Existenzminimum. Damit einkommensschwache Haushalte nicht im Dunkeln sitzen bleiben, braucht es sofort und unbürokratisch eine Lösung", fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband macht darauf aufmerksam, dass die Strompreise seit 2005 geradezu "explodiert" seien. Nicht nur Hartz-IV-Bezieher, sondern auch Haushalte knapp über der Hartz-IV-Schwelle sehen sich kaum noch in der Lage, ihre Energiekosten zu zahlen. Der Verband weist daraufhin, dass rund 345.000 Haushalten im Jahr der Strom abgestellt werde, weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlen können. "Selbst das Bundesverfassungsgericht mahnte im letzten Sommer hier eine zeitnahe Lösung an", sagt Schneider und fordert eine Reform der Leistungserbringung in Hartz IV: "Stromkosten lassen sich nicht pauschalieren und haben daher nichts im Regelsatz zu suchen. Klar und konsequent wäre es, wenn auch die Stromkosten genau wie die Heizkosten in tatsächlicher Höhe übernommen würden", so Schneider.

Neben der Übernahme der Stromkosten in Hartz IV spricht sich der Verband auch für eine Reform des Wohngeldes aus. Dringend erforderlich sei hier die Einführung einer Energiekostenkomponente. Bisher fielen bei der Berechnung des Wohngeldes Strom- und Heizkosten unter den Tisch, was hunderttausende einkommensschwache Haushalte knapp über der Hartz-IV-Schwelle regelmäßig in Not bringe.

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