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Berlin:

Informationsverwendungsgesetz geändert

Stand: 16.02.15 14:51 Uhr

Das Kabinett beschließt eine Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes.

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der neuen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel erklärte, dass Staatliche Informationen als Triebkraft der Wirtschaft im Digitalzeitalter eine zentrale Rolle spielen würden. Karten und Satellitenbilder, statistische und Unternehmensdaten sowie Melde- und Patentregister bildeten das Ausgangsmaterial für eine Vielzahl von Produkten und Diensten wie Navigationssystemen, Wettervorhersagen sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Das IWG erlaube es, diese Daten von öffentlichen Stellen künftig weiterzuverwenden, ohne dass es dazu einer Entscheidung der öffentlichen Stelle bedürfe.

Open Data, insbesondere die Nutzung von öffentlich zugänglichen Informationen für neue Geschäftsmodelle, ist ein wichtiger Wachstumstreiber. Die Neuregelung des IWG bildet dafür eine wichtige Grundlage, denn sie stellt klar, dass in Deutschland Informationen öffentlicher Stellen künftig für die private und wirtschaftliche Nutzung weiterverwendet werden dürfen. Bisherige Weiterverwendungsverbote oder Genehmigungsvorbehalte entfallen damit. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich des IWG auf Informationen von staatlichen Bibliotheken, Museen und Archive ausgeweitet und die Grundsätze für die Bemessung von Entgelten für Daten präzisiert.

Die Bundesregierung nimmt den Gesetzentwurf auch zum Anlass zur Stärkung des nationalen Open-Data-Portals GovData. Das Portal dient der leichteren Auffindbarkeit der staatlichen Informationen. Soweit öffentliche Stellen über Metadaten für öffentlich zugängliche Informationen verfügen, sollen sie diese auch an GovData übermitteln.

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